@Kaeptnfiat : Vom Datenaustausch zwischen den "nach § 44 Absatz 1 zum Steuerabzug Verpflichteten" und dem FSAK (Kontrollverfahren Freistellungsaufträge) des BZSt hast Du anscheinend noch nichts mitbekommen. Mitbekommen wirst Du aber, wenn die - mit einem sehr niedrigen level von KI - beim BZSt unter Deiner Steueridentifikationsnummer gebildete Summe der von den Instituten gemeldeten, vom Steuerabzug freigestellten Beträge, größer ist als der Sparerpauschbetrag. Ob das Deine 1-€-Bedenken zerstreut, weiß ich natürlich nicht; notfalls kannst Du eine Anlage KAP mit Deiner Steuererklärung einreichen, dann wird eine Überschreitung des Sparerpauschbetrags garantiert erkannt.
... Mehr anzeigen