Hallo @OPNO : Als Alleinstehender hast du einen Sparerpauschbetrag von 1.000 €. Bei Ehepaaren sind es 2.000 €. ETFs und deren Erträge unterliegen zudem ab einer Aktienquote von 51% der Teilfreistellung. Auf 30% der Erträge musst du somit überhaupt keine Kapitalerstragssteuer abführen. Du zahlst also erst ab dem 1.429ten Euro (Verkaufsgewinne oder Dividenden) Steuern. Aber Achtung, hier zählen alle deine Kapitalerträge rein. Also auch Zinsen vom Tagesgeld (die aber ohne Teilfreistellung). Bis dahin mach ein Ausschütter immer Sinn. Du kannst also problemlos anfangen, z.B. parallel einen Ausschütter zu besparen und die Sparraten für deinen Tesaurierer auszusetzen, bis du die für dich relevante Summe zum Ausreizen deines Sparerpauschbetrages zusammen hast. Die maximale Höhe errechnest du mit 1.429 € / Dividendenrendite = Anlagebetrag in Euro. Beispiel: 4% Dividendenerwartung: 1429 € / 0,04 = 35.725 € Anlagebetrag Bissel weniger ist ggf. besser, da aufgrund der Zinsentwicklung auch die Vorabpauschalen nach und nach wieder ein relevanten Thema werden können. Alternativ kannst du auch Gelder aus Tesauriereren in einen Aussütter umschichten. denke an die Verkaufsreihenfolge (Tipp 3 ) und beachte das fifo-Prinzip (Tipp 4). Erwirtschaftest du irgendwann einmal mehr als 1.000 € an Kapitalerträge p.A. lohnt sich, schonmal gezielter über die eigene Anlagestruktur nachzudenken. Steuerberater machen bei größeren Geldanlagen häufig Sinn - da jeder in einer individuellen Situation ist was Familie, Steuerlast, ggf. Gewerbe oder Frei- und absetzbare Beträge angeht. Generelle Tipps: 1. Trennung von Depot und Tagesgeld Tagesgeld und Depot auf zwei anbieter Aufteilen, keinen Freistellungsauftrag für die Bank mit dem Tagesgeld erteilen, maximaler Freistellungsauftrag an die Depotbank, um so die Teilfreistellung auch maximal ausnutzen zu können. 2. zusätzliche Freibeträge nutzen (insb. mit eigenen Kinder) Ist der eigene Nachwuchs noch unproduktiv, so wird er doch trotzdem bis ca. 11.000 Euro Einkommen steuerlich nicht veranlagt. Mittels Kombination aus Nichtveranlagungsbescheinigung und Teilfreistellung lassen sich mit einem Deopt auf dem Namen des Kindes gut und gerne 15.000€ je Kind steuerfrei aus Kapitalerträgen generieren. Das lohnt insbesondere bei größeren Geldbeträgen, wenn du z.B. die maximal zulässige steuerfreie Schenkung von 400.000 € (pro Kind) an den eigenen Nachwuchs zur Geburt tätigt und im Namen deines Kindes in ein Depot legst. Bei angenommener 3-4% Ausschüttungsrendite hast du dann quasi keine Steuern auf die Erträge. Schenkungen kann man steuerfrei alle 10 Jahre wiederholen. Das lohnt sich insbesondere von 0-20 Jahren schon enorm, da die Kinder da i.d.R noch kein eignens Einkommen haben. Die Erträge sind somit steuerfrei und könne z.B. über daqs Konto der Eltern an die Oma für geleistete Kinderbetreuung und ggf. für Fahrtkosten überweisen werden. Diese Kosten kannst du dann wiederum steuerlich geltend machen. So macht man auch als Normalbürger ohne eigens Firmengepflecht aus einer Steuerpflicht eine Rückerstattung. 3. Verrechnungstöpfe besser nutzen Achtung, Steuerlich lassen sich Gewinne aus ETFs nicht mit Verlusten aus Aktien verrechnen. Hast du aber mehrere ETFs, die du verkaufen willst und einer steht im Minus, der andere im Plus, dann zuerst den im Minus stehenden ETF Verkaufen. Andersrum zahlst du bei Gewinnmitnahmen über dem Freistellungsauftrag direkt Steuern. Die Verrechnung der Verluste kann sich über Wochen und Monate hinziehen. Somit vermeidest du, dass dir einfach über Wochen unnötig Kapital zur Wiederanlage fehlt. 4. Auszahlungsprinzipien umgehen Hast du dicke Gewinne im EFT, lebst von den Dividenden und musst/willst nun doch wegen einer größeren Anschaffung einen Teil verkaufen, kann das sehr ärgerlich sein, da immer zuerst die ältesten Anteile verkauft werden (First in first out). Mit den ältesten Anteilen hat man in der Regel am meisten Gewinn erzielt, also zahlt man auch die meisten Steuern bei Verkauf. Besser: Alle paar Jahre einfach einen neuen ETF anfangen zu besparen, dann kannst du bei Bedarf die Anteile mit der geringsten Gewinnentwicklung abstoßen und zahlst halt weniger Steuern. Geht das nicht mehr, da du z.B. über Jahre bereits in einen einzelnen EFT eingezahlt und jetzt einen monolitischen Bestand hast, übertrage einfach den Teil, den du behalten willst an einen anderen Depotanbieter. Auch bei Depotübertrag gilt "Fist in, first out", es werden bei Teilübertragung also immer die ältesten Anteile zuerst übertragen, die neueren Anteile bleiben im Bestandsdepot und können dann (aufgrund der mit der geringeren Haltedauer verbundenen geringeren Performance) mit weniger Steuerlast verkauft werden.
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