Hallo @Sigrid_W,
vielen Dank für Ihre Rückfrage zur Jahressteuerbescheinigung.
Wir möchten zunächst festhalten, dass die Jahressteuerbescheinigung in jedem Jahr für jeden Kunden, der kapitalsteuerpflichtige Erträge erwirtschaftet hat, erstellt wird. Lediglich der Versand erfolgt nur auf Bestellung.
Sofern Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Bescheinigung jedoch automatisch postalisch zugesandt, sobald diese erstellt wurde:
für das entsprechende Steuerjahr wurde die Bescheinigung eines oder beider Verlustverrechnungstöpfe beantragt
die Höhe Ihrer Kapitalerträge liegt über einem Volumen in Höhe von 999,00 EUR nach Verlustverrechnung
es besteht ein Quellensteuerverlustverrechnungstopf
Wir betonen an dieser Stelle ausdrücklich, dass es sich um institutsinterne Regeln handelt und es dafür keine rechtliche Vorgabe gibt.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie gerne die telefonische Kundenbetreuung unter 0911 - 369 3000.
Viele Grüße,
CB_Heike
Community Moderatorin
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