Hallo @MAD2000, sobald der Aktien-Verlustverrechnungstopf ausgeschöpft ist und es befinden sich noch Verluste im Allgemeinen Topf, wird der Gewinn aus dem Aktiengeschäft mit diesen Verlusten verrechnet. Laufen später Verluste im Aktien-Topf auf erfolgt nach gewisser Zeit eine Rückführung der "geliehenen" Verluste. Die Verluste werden, nach aktueller Rechtslage, unbegrenzt ins nächste Jahr übernommen. Ein wichtigen Punkt gibt es noch: Man hat noch die Möglichkeit sich die Verluste Bescheinigen zu lassen. Durch diesen Vorgang werden beide Töpfe auf Null gesetzt. Die bescheinigten Verluste können, wenn ich das richtig verstanden habe, nur für das bescheinigte Jahr verwendet werden. Hat man keine Gewinne bei einer anderen Bank zum Gegenrechnen, ist der Verlust weg. Viele Grüße immermalanders
... Mehr anzeigen