Hallo @totolina,
die exakten Orderkosten kannst Du der Abrechnung im OnlineArchive entnehmen. Wenn ich das richtig gelesen habe, hat man seit Einführung der Abgeltungssteuer keine Möglichkeit mehr die der Orderkosten als Werbungskosten abzusetzen. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu diesem Thema bekommst Du nur vom Finanzamt bzw. einem Steuerberater...
Grüße
immermalanders