abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Steuerliche Verlustverrechnungstöpfe

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 1
Registriert: 05.08.2016

Hallo,

 

ich habe zwei Fragen zu den steuerlichen Verlustverrechnungstöpfen.

 

1.

wenn ich im Aktien Verlustverrechnungstopg z.B. Verluste, im allgemeinen Verrechnungstopf hingegen Gewinne habe, werden die automatisch seitens Cortal Consors gegengerechnet oder was muss man tun?

 

2.

Kann ich Verluste aus den Vorjahren unbegrenzt in die nachfolgenden Jahre übernehmen?

 

Vielen Dank bereits jetzt für die Beantwortung!

 

0 Likes
5 Antworten 5

Autorität
Beiträge: 4642
Registriert: 06.02.2015

Hallo @MAD2000,

 

sobald der Aktien-Verlustverrechnungstopf ausgeschöpft ist und es befinden sich noch Verluste im Allgemeinen Topf, wird der Gewinn aus dem Aktiengeschäft mit diesen Verlusten verrechnet. Laufen später Verluste im Aktien-Topf auf erfolgt nach gewisser Zeit eine Rückführung der "geliehenen" Verluste.

 

Die Verluste werden, nach aktueller Rechtslage, unbegrenzt ins nächste Jahr übernommen.

 

Ein wichtigen Punkt gibt es noch:
Man hat noch die Möglichkeit sich die Verluste Bescheinigen zu lassen. Durch diesen Vorgang werden beide Töpfe auf Null gesetzt. Die bescheinigten Verluste können, wenn ich das richtig verstanden habe, nur für das bescheinigte Jahr verwendet werden. Hat man keine Gewinne bei einer anderen Bank zum Gegenrechnen, ist der Verlust weg.

 

 

Viele Grüße

immermalanders

 


Routinierter Autor
Beiträge: 85
Registriert: 08.12.2014
@immermalanders:
im Prinzip richtig, nur für den letzte Absatz gilt: Verluste aus Wertpapiergeschäften können lebenslang in der ESt vorgetragen werden (ESt 10d). Alt-Verlusten (vor 2009 entstanden) konnten nur bis ESt 2013 mit Gewinnen verrechnet werden. Details siehe:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-13950.xhtml?currentModule=home
Beachte: ich bin kein Steuerfachmann
0 Likes

Autorität
Beiträge: 4642
Registriert: 06.02.2015

Hallo @desibonn,

 

ok, das war mir so noch nicht bekannt.

Fakt ist aber, dass man selbst aktiv werden muss um die Bescheinigten Verluste zu nutzen. Hat man einen Verlust Bescheinigt und macht im nächstem Jahr Gewinne, können die bescheinigten Verluste nur über eine Steuererklärung geltend gemacht werden und man Zahlt erstmal die Abgeltungssteuer auf alle Gewinne. 

Mir ist noch nicht ganz klar, was passiert, wenn man die bescheinigten Verluste mehrere Jahre nicht verwendet und z.B. keine Steuererklärung abgibt. Gelten dann die Fristen für einen Feststellung oder gibt es dafür dann keine Fristen mehr?

Hatte jemand hier schon mal so eine Situation? 

 

 

Viele Grüße

immermalanders

 

0 Likes

Routinierter Autor
Beiträge: 85
Registriert: 08.12.2014
hallo @immermalanders,
die Verluste müssen in jedem Jahr durch einen Feststellungsbescheid über den Verlustvortrag vom Finanzamt neu festgestellt werden. Das musst Du dann in Deiner jährliche Steurklärung solange machen, bis der Verlust durch Wertpapiergewinne "abgearbeitet" ist(Verlustvortrag=0). Also mit Automatismus wie bei der Bank mit Übertrag ins nächste Jahr ist da nix.
Die Bescheinigung der Bank braucht man eigentlich nur, wenn man Gewinne/Verluste bei unterschiedlichen Banken steuerlich saldieren will z.B. Bank_A hat Gewinn=1000 mit Steuerabzug, Bank_B hat Verlust=1000. Dann gibt es die abgezogenen Steuern von Bank_A vom Finanzamt zurück.
0 Likes

Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

An alle, die glauben, sie bräuchten den Stand ihrer Verlustverrechnungstöpfe per Ende 2019:

Heute letzmalig abrufbar unter

> Mein Konto&Depot > Steuern > Verlustverrechnung

 

Ich habe mir eben 3 Screens geschossen.

Antworten