Wie es in der Theorie gehen könnte wird schon hier behandelt: Wissen >Community >Wertpapierhandel >Betreff: Erstattung französischer Quellensteuer Gesucht ist so etwas, wie ich es hier beschrieben habe: Wissen >Community >Sonstige Themen >Betreff: Gebühren - Schweiz – Quellensteuer - Rückforderung Ich habe leider nichts aus der Praxis gefunden. Es wäre super wenn jemand seine gemachten Erfahrungen hier kurz schildern würde. Mein Kenntnisstand (theoretisch): Wird das Formular 5000-DE vor der Ausschüttung der Dividende eingereicht, so wird nur der gemäß Doppelbesteuerungsabkommen vereinbarte Quellensteuersatz von 15% einbehalten. Diese Vorgehensweise wird als 'vereinfachtes Verfahren' bezeichnet. Die Erstattung französischer Quellensteuer können Sie mit folgenden Formularen beantragen: Formular 5000-DE Formular 5001-DE Zusätzlich haben die französischen Behörden nunmehr einen Leitfaden für die Erstattungsanträge entwickelt, den Sie hier abrufen können: Leitfaden zur Erstattung französischer Quellensteuer http://www.dsw-info.de/?id=661 Bei einem Telefonat mit einer Consorsbank-Mitarbeiterin (01/2016) habe ich folgende Auskunft erhalten: Das vereinfachte Verfahren (Formular 5000-DE) könne z. Z. nur für ein einziges französisches Unternehmen genutzt werden (eine AG von der ich noch nie gehört habe). Für alle anderen französischen Unternehmen (AGs) könne dieses Verfahren nicht angewendet werden. Frage: ist das so richtig? Für die nachträgliche Erstattung würden > 80 €uro anfallen – ca. 20 €uro allein von Consors. Frage: Welche Kosten fallen konkret an? Kann ich, wie in der Schweiz, mehrere Jahre, mehrere Werte, aus mehreren Depots (eine Familie) beantragen und habe dann für einen Antrag und mehrere Dividendenzahlungen diese Kosten? Bei 600 €uro Dividende und Erstattung der zuviel einbehaltenen Quellensteuer (15%) bekomme ich 90 €uro erstattet – also bis dahin ein Nullsummenspiel. Schon jetzt herzlichen Dank für Antworten aus der Praxis.
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