Hallo @onra ,
es ging mir um die Aussage von @ACDSee dass man Tagesgeld und Depot trennen muss um die Teilfreistellung mittels Freibetrag maximal zu nutzten.
Meiner Meinung nach lässt sich dass relativ einfach widerlegen da die Teilfreistellung vor dem Freibetrag eingerechnet wird.
Mit 1000€ Freibetrag spart man genau 263,75€ Steuern, egal ob die ursprünglichen Kapitalerträge Freistellung hatten oder nicht.
Das man mit Teilfreistellung einen bestimmen Anteil (hier 30%) gar nicht versteuern muss ist klar. Das hat aber nichts mit dem Freibetrag an sich zu tun. Die durch den Freibetrag gesparte Steuer ist immer gleich (1000 * 0,26375).
Edit: Oder andersrum, wenn ich ein TG Konto und ein Aktien ETF Depot habe, und beide je 1500€ Erträge abwerfen, spielt es steuerlich keine Rolle auf welchem Konto ich den Freistellungsauftrag hinterlege.