Quelle: Telegrammgruppe Gruppe: Fukosinvestor Russland Bundesbank bestätigt, dass die Ausrede von Consors eine Lüge ist. Fall liegt jetzt bei der BAFIN. ________________________________________ Finanzsanktionen 2022/0754 Verfasser: Daniel Strobl Datum: 02.08.2022 ________________________________________ An: Carsten.Haerle ________________________________________ Betreff: Antwort: Eil-Beschwerde über Consorsbank GAZPROM-ADR-Umtausch Bezug: Ihre Anfrage vom 29.07.2022 Sehr geehrter Herr Härle, auf Ihre Anfrage vom 29. Juli 2022 können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die Deutsche Bundesbank ist zuständig für die Entgegennahme von Meldungen und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Zusammenhang mit den Finanzsanktionen der EU. Die verbindliche Auslegung der einschlägigen Gesetze ist jedoch Sache der zuständigen Gerichte. Insofern handelt es sich bei den nachfolgenden Ausführungen lediglich um die Rechtsauffassung der Deutschen Bundesbank; diese steht unter dem Vorbehalt einer anderen Auslegung durch diese Stellen. Bei den Sanktionsmaßnahmen, die in EU-Finanzsanktionsverordnungen enthalten sind, handelt es sich in der Regel um Ge- und Verbote, die kraft Gesetzes unmittelbare Anwendung finden, ohne dass es eines staatlichen Umsetzungsaktes bedarf. Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist von jedermann eigenverantwortlich sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund können wir Ihnen die folgenden allgemeinen Hinweise geben: Ein allgemeines Verfügungsverbot über American Depositary Receipts (ADR) hat der Rat der EU nicht beschlossen. ADR sind daher wie auch andere Finanzinstrumente nur dann eingefroren, wenn sie einer Person gehören oder von einer solchen kontrolliert werden, die im Anhang einer Sanktionsverordnung der EU aufgeführt ist und gegen die insofern ein sanktionsrechtliches Verfügungsverbot in Kraft ist. Dies ist eine Frage des Einzelfalls. Wir weisen darauf hin, dass hinsichtlich Ihres Begehrens keine gesetzlichen Befugnisse der Deutschen Bundesbank gegenüber Banken bestehen. Wir stellen Ihnen anheim ggf. eine Beschwerde über Ihre Bank bei einer zuständigen Stelle einzureichen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Beschwerde können Sie bei Ihrer Bank erfragen. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung in Bayern Mayrhofer Strobl Deutsche Bundesbank, Servicezentrum Finanzsanktionen, Ludwigstraße 13, 80539 München Telefon: 089 2889-3800, Fax: 069 709097-3800 E-Mail: sz.finanzsanktionen@bundesbank.de Homepage: www.bundesbank.de
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