Hallo, ich kann die Erfahrung des Users monheim nur bestätigen. Leider ist das Chargeback-Verfahren bei der Consorsbank ein pro forma Service ohne Aussicht auf Erfolg. Man befürchtet die Reputation der VISA Karte als Zahlungsmittel zu gefährden wenn man Rückerstattungen ermöglicht. Zitat der Antwort des Partners der Consorsbank nach nachgewiesener Nichterfüllung einer bereits per VISA Kreditkarte bezahlten Dienstleistung: "Eine Kreditkarte ist ein Zahlungsmittel und dient als Bargeldersatz. Insofern muss ein Vertragshändler, der eine Kreditkarte akzeptiert, sicher davon ausgehen können, dass der Gegenwert seiner Forderung eingelöst wird. Wenn es den Kunden möglich wäre, sich später aus dieser Zahlungsverpflichtung zu befreien, würden Kreditkarten als Zahlungsmittel keine Akzeptanz finden." Ich empfehle im Falle von Betrug (Nichterhalt von Ware, Stornierung einer Flugreise etc. und Uneinsichtigkeit des Vertragspartners) umgehend rechtliche Schritte einzuleiten und nicht auf die Bearbeitung des Antrags bei der Consorsbank zu warten.
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