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Wie kann ich einer Kreditkartenabbuchung widersprechen?

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Wie kann ich einer Kreditkartenabbuchung widersprechen bzw. es zurückbuchen lassen?

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Moderator
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Registriert: 13.09.2016

Hallo @monheim,
es tut mir Leid, dass die Rückerstattung Ihrer Kreditkartenabbuchung nicht reibungslos verlief. 

Da es sich hierbei um eine individuelle Angelegenheit handelt und hier die Sachlage nicht geprüft werden kann, möchte ich Sie bitten, sich an Ihr persönliches Betreuungsteam zu wenden. Die Kollegen helfen Ihnen gerne weiter.

Viele Grüße aus Nürnberg,
Christina
Community-Moderator

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Die Reklamation erfolgte innerhalb des Reklamationszeitraumes und ist nicht abgelaufen und die Consorsbank weigert sich mir den Betrag zurückzubuchen. 

 

Wenn  der Verkäufer nicht liefert, ist kein Kaufvertrag zu Stande gekommen, da keine Lieferung von seitens des Verkäufers erfolgt ist, deswegen muss die Consorsbank aus rechtlichen Gründen den Kaufbetrag zurückbuchen. Sie macht es aber nicht!

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Dafür muß es einen Grund geben. Welche Begründung liefert Consors?

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Die Consorsbank hat keinen Grund angegeben, die glauben, ich bestelle immer bei dem selben Händler, weil auf meiner Kreditkarte stets der Name der Verkaufsplattform steht. Ich musste jetzt zum zweiten Mal eine Rückbuchung veranlassen, weil ein Käufer dieser Verkaufsplattform die Ware nicht geliefert hat. Laut Verbraucherzentrale handelt es sich bei nicht gelieferter Ware um eine unberechtigte Kreditkartenabbuchung, die sich innerhalb bestimmter Fristen stornieren und rückbuchen lässt, hier der Link: http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/online-gekaufte-ware-nicht-erhalten-

Die Consorsbank will den Fall jetzt nochmal überprüfen. Da eine fehlende Gegenleistung vorliegt vom Verkäufer; steht mir ein Widerrufsrecht zu und die Consorsbank ist rechtlich verpflichtet mir den reklamierten Kaufbetrag zurückzubuchen, weil ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht habe, durch meine Kredikartenreklamation.
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Gelegentlicher Autor
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Hallo, ich kann die Erfahrung des Users monheim nur bestätigen. Leider ist das Chargeback-Verfahren bei der Consorsbank ein pro forma Service ohne Aussicht auf Erfolg. Man befürchtet die Reputation der VISA Karte als Zahlungsmittel zu gefährden wenn man Rückerstattungen ermöglicht.

 

Zitat der Antwort des Partners der Consorsbank nach nachgewiesener Nichterfüllung einer bereits per VISA Kreditkarte bezahlten Dienstleistung: "Eine Kreditkarte ist ein Zahlungsmittel und dient als Bargeldersatz. Insofern muss ein Vertragshändler, der eine Kreditkarte akzeptiert, sicher davon ausgehen können, dass der Gegenwert seiner Forderung eingelöst wird. Wenn es den Kunden möglich wäre, sich später aus dieser Zahlungsverpflichtung zu befreien, würden Kreditkarten als Zahlungsmittel keine Akzeptanz finden."

 

Ich empfehle im Falle von Betrug (Nichterhalt von Ware, Stornierung einer Flugreise etc. und Uneinsichtigkeit des Vertragspartners) umgehend rechtliche Schritte einzuleiten und nicht auf die Bearbeitung des Antrags bei der Consorsbank zu warten.

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@Bm 

 

Bitte keine mehrfachen Beiträge in unterschiedlichen Threads. So etwas gehört sich nicht und wird nicht gerne gesehen...

 

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Gelegentlicher Autor
Beiträge: 6
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@schmucki 

 

Unter VISA Reklamation findet man beide Threads. Um doppelte Diskusionen zu vermeiden sollte einer der Threds geschlossen werden.

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