Kann mir jemand behilflich sein bei der Frage:
Wie storniere ich eine ungerechtfertigte VISA-Lastschrift ?
Im voraus besten Dank.
Danke @Adler55 für diesen Beitrag welchem ich zu 100% zustimme. Die Korrespondenz mit der Airline welche die Ablehung einer Barauszahlung trotz stornierter Flüge darstellt liegt der @Consorsbank vor und wird in dessen Antwort auch nicht angezweifelt. Wie oben dargestellt wird lediglich der mögliche Reputationsverlust der VISA Karte als Zahlungsmittel als Grund der Ablehnung aufgeführt. Schade, dass dies bei den anderen Bankinstituten, bei welchen du @Adler55 und @schmucki Kunde seid, wohl recht einfach funktioniert bei der @Consorsbank aber leider nicht.
@schmucki auch wenn ein Gutschein angeboten wurde liegt die Entscheidung diesen anzunehmen nach EU Verordnung beim Kunden - hierzu zwei Artikel zu dem Thema:
Der @Consorsbank liegen alle Informationen vor welche Sie in Ihren Richtlinen zum Chargback-Verfahren für Reisen fordert (https://www.consorsbank.de/content/dam/de-cb/editorial/PDF/Service-Beratung/Formulare/Girokonto/wich...)
Mir sind die Gesetze und Rechtslagen absolut bewusst und bekannt. Es bedeutet aber nicht, dass sich Firmen (egal ob Fluglinien oder andere Firmen) auch daran halten. Auch das "chargeback"-Verfahren ist nicht ganz so einfach, wie es sich evtl. anhört.
Ich muss allerdings wohl feststellen, dass es bei der consorsbank extrem schwierig ist. An einen "Kulanz"-Vorschuss, wie es bei mir schon öfter der Fall war, ist wohl rein garncht zu denken. In solchen Fällen merkt man erst, auf welche Banken (bzw. Kreditkarten) man sich wirklich verlassen kann. Ich kann auch einen Bericht darüber verfassen, wie unterschiedliche Banken reagieren, wenn man im Ausland seine Karte verliert (drei Banken!).
Zum Thema Gutschein möchte ich sagen, dass das Gesetz natürlich besagt, dass man innerhalb von sieben Tagen sein Geld zurück haben muss. Ich selber war davon betroffen (Flug über Ostern nach Florida, USA), in meinem Fall war es die KLM. Dort konnte ich auswählen, ob ich Bargeld oder einen Gutschein zzgl. 50 € (pro Person, wir waren vier) erhalten möchte. Da für mich eigentlich klar ist, dass eine Airline wie KLM (staatliche bzw. königliche Airline der Niederlande) nicht pleite gehen wird bzw. das Königshaus dies sicher verhindert, habe ich lieber aus eigenen Stücken die Gutscheine genommen und nun 200 € extra.
Aber: in deinem Fall war das erste chargeback Verfahren ohne Erfolg. Ein zweiter Versuch wird sicher ähnlich enden. Und mit solchen Aussagen wie die von @Adler55 bin ich immer sehr vorsichtig. Denn wenn sich jede Firma, jeder Mensch usw. an alle Gesetze und Vorgaben halten würde, frage ich dich eins: wozu brauchen wir eigentlich Rechtsanwälte oder sogar Gerichte und Richter? Nur weil die Rechtslage eindeutig ist, bedeutet das nicht, dass sich auch seitens der Ailines daran gehalten wird. Viele spielen eben mit Zeit, versuchen Gutscheine abzugeben. Und viele zahlen überhaupt nicht, in der Hoffnung, der Kunde wird schon aufgeben. Denn viele können sich eine Klage inkl. Anwalt und Gerichtskosten nicht leisten und haben keine Rechtschutzversicherung. Also die Aussage "die Rechtslage ist doch klar", bedeutet rein gar nichts. Das sollte man immer im Hinterkopf behalten.
@Consorsbank Das ist leider eine Entäuschung. Andere direkte Konkurrenten handeln wesentlich kundenfreundlicher. Gerade in der aktuellen Zeit mit der neuen 0/1€ Brokern könnt ihr doch nur über sowas überhaupt noch punkten.
Die CB hat deinen Chargeback abgelehnt?
Das ist wirklich schwach, bestätigt aber meine Vermutung.
Je nach Schadenhöhe gibt es verschiedene Eskalationswege:
-einfach gut sein lassen und nie wieder die CB Visa für Reisen oder größere Beträge verwenden.
Gute Alternativen sind echte Chargekarten oder das 3-Parteien System (also nicht VISA oder Mastercard - es gibt also keine 2 Banken als Mittelsmann sondern ein KK Unternehmen).
-Beschwerde mit Schilderung an den Vorstand senden -> wirkt manchmal Wunder, weil es nicht von einfachen Sachbearbeitern / Dienstleistern sondern von einer speziellen Abteilung bearbeitet wird
-Beschwerde bei VISA -> kann ich überhaupt nicht einschätzen.
-Beschwerde beim Bankenombudsmann -> die Schlichtung ist für alle teilnehmenden Banken bis 5000€ bindend
-Beschwerde bei der Bafin -> ist für Banken wirklcih ärgerlich
Vielen Dank für Deine Hilfe @Adler55! Gut sein lassen ist leider keine Option, da es sich um Interkontinetalflüge für zwei Personen handelt, welche einen entsprechenden Wert haben. Eine Beschwerde bei der BaFin vermag mir etwas übertrieben, da es der @Consorsbank grundsätzlich zusteht meinen Antrag abzulehnen. Nur ist dies eben nicht kundenorientiert, vor allem da es gängige Praxis bei anderen Instituten zu sein scheint. Ich denke in letzter Konsequenz werde ich deinen Rat den Ombudsmann hinzuzuziehen in Betracht ziehen.
Ich wollte der @Consorsbank allerdings etwas Zeit geben Stellung zu nehmen, nachdem ich am 5. Juni um eine erneute Prüfung des Antrages bzw. eine Erklärung darüber in welchen Fällen man den potentiellen Reputationsschaden der VISA Karte als Zahlungsmittel zugunsten der Kundenbedürfnisse akzeptieren würde gebeten hatte. Leider bislang keine Antwort, welche ich der Community aber gerne zur Verfügung stelle sobald diese eintrifft. Derweil möchte vielleicht einer der Moderatoren des Forums oder die @Consorsbank selbst in diesem Thread antworten?
Die Moderatoren werden dir in keinster Weise helfen können. Evtl. wird sich eine(r) melden und dir den Rat geben, die Kundenbetreuung anzurufen. Da die Moderatoren keinen Zugriff auf deine persönlichen Daten haben, wird keine(r) von denen etwas zu der Angelegenheit schreiben können. Und für generelle Tipps reicht das auch nicht aus, da es immer Einzelfallentscheidungen sind und dafür Sachbearbeiter zuständig sind, die hier aber keinesfalls schreiben und lesen. Mit der BaFin wirst du auch sicher keinen Erfolg haben, das hast du schon ganz richtig erkannt und gut erklärt. Der Ombudsmann beibt dir natürlich offen, allerdings wird der bestimmt auf die Fluggesellschaft verweisen. Ich gehe mal davon aus, dass die Airline nicht pleite bzw. insolvent ist, oder? Also ist natürlich in erster Linie die Airline in der Erstattungspflicht. Und auch da gibt es Institutionen, die sich um solche Angelegenheiten kümmern. Hatte ich glaube ich schon erwähnt. Und du musst sicher nachweisen, dass alle Klärungsversuche mit der Airline ohne Erfolg waren. Das darf man alles nicht außen vor lassen. Und sollte das alles vor Gericht landen, ist ja die Airline de Beklagte. Die Consorsbank oder VISA selber können nicht von dir verklagt werden, bzw. wird die Klage sicher abgewiesen.
Statt Ombudsmann der Banken würde ich erstmal alle Möglichkeiten gegen die Airline ausschöpfen. Manchmal könnte ein Gutschein besser sein und diesen noch abfliegen, bevor die Airline doch Pleite ist und es überhaupt nichts mehr gibt. Sowas ist ein heikles Thema, ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Zumal die schon ein besseres Grundwissen haben und stets auf dem aktuellen Stand sind. Das aber nur noch mal von mir als persönliche Meinung. Wie bereits erwähnt, hatte ich auch schon solche Fälle.
Guten Abend,
ich habe leider eine ähnliche Situation. Flüge über Expedia bei Icelandair gebucht, Flüge wurden annulliert, Expedia und Icelandair stellen sich tot.
Wie lange braucht die Consorsbank für eine Reaktion auf den Chargeback Antrag?
Hat in der Zwischenzeit ein anderer Weg zu Erfolg geführt?
Fiare
Da sich noch niemand auf deine Anfrage gemeldet hat, vermute ich, es hatte auch noch niemand Erfolg. Was natürlich sehr bedauerlich ist....
Für Flugbuchungen kann ich die Consorsbank VISA nicht empfehlen. Erfahrung macht klug. Auch aufgrund dessen, was hier andere Kunden schreiben. Da bin ich mit meiner Karte besser dran, oder evtl. PayPal nutzen. Dort gibt es den "Käuferschutz" und bei "Ware nicht erhalten" hast du wohl gute Aussichten, von denen dein Geld zurück zu bekommen. Ich selber hatte es erst nicht für möglich gehalten, habe aber in anderen Foren gelesen, dass viele Menschen damit Erfolg hatten.
Hilft dir im Moment natürlich nicht weiter, das ist klar und tut mir sehr Leid. Aber du kannst (und solltest!) die hier beschriebenen Wege einleiten.
Hallo
irgendwelche Firmen aus den USA buchen über meine VISA Card Beträge von meinem Konto ab. Die Beträge lauten in US$ und werden in € umgerechnet.
Da ich weder Waren bestellt noch erhalten habe, wie kann ich dagegen vorgehen?
Das Formular findest Du hier.
Um weiterem Kartenmissbrauch vorzubeugen: Karte sperren.
Visa Hotline Deutschland: 0800 811 8440
Gibt es denn mittlerweile auch einmal "Erfolgsmitteilungen", dass bei Missbrauch und/oder nicht gelieferter Ware (soll ja auch kleinere Beträge geben, auf die man nicht verzichten möchte) Erfolg bzgl. Rückerstattung zu verzeichnen ist?