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Wie storniere ich eine VISA Lastschrift ?

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Kann mir jemand behilflich sein bei der Frage:

Wie storniere ich eine ungerechtfertigte VISA-Lastschrift ?

Im voraus besten Dank.

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
Regelmäßiger Autor
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Sozusagen gibt es gar keine VISA "Lastschrift". 

 

Eine VISA Zahlung zurückzuholen ist möglich, aber nicht ganz so einfach wie bei einer gewöhnlichen Lastschrift.

Du kannst mit folgenden Formular die Zahlung reklamieren und dich damit die Consorsbank wenden, welche den Einspruch dann zusammen mit VISA prüft.

 

https://www.consorsbank.de/content/dam/de-cb/editorial/PDF/Service-Beratung/Formulare/Girokonto/Rekl...

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Hier findest Du das Formular 'Reklamation VISA Karten-Umsatz'.

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Enthusiast
Beiträge: 471
Registriert: 14.11.2016

Ich möchte hierzu generell anmerken, dass eine Rückgabe bzw. Stornierung nicht sehr einfach ist. Es muss eindeutig nachgewiesen werden, dass die Belastung ungerechtfertigterweise vorgenommen wurde. Bei einer Bezahlung mit der Karte gegen Unterschrift / PIN / kontaktlos ist eine Stornierung überhaupt nicht möglich. Bei einer Bezahlung im Internet muss nachgewiesen werden, dass man z.B. keine Ware erhalten hat, die Ware eine Fälschung ist usw. Oder dass ein Hotel oder Autovermietung zuviel abgebucht hat. Auch dauert es mehrere Wochen, bis man das Geld zurück bekommt (wenn man dazu berechtigt ist). In der Regel ist es einfacher, sich direkt mit dem Abbuchenden zu einigen. In bestimmten Fällen ist dies natürlich nicht immer möglich.

 

Auch kann es sein, dass man eine neue Karte bekommt und die alte gesperrt wird. Das kommt dann auf den Grund an, weswegen man der Abbuchung widersprechn möchte. Bei betrügerischer Vermutung wird eigentlich immer die Karte ausgetauscht.

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Gelegentlicher Autor
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Hallo, leider ist das Chargeback-Verfahren bei der Consorsbank ein pro forma Service ohne Aussicht auf Erfolg. Man befürchtet die Reputation der VISA Karte als Zahlungsmittel zu gefährden wenn man Rückerstattungen ermöglicht.

 

Zitat der Antwort des Partners der Consorsbank nach nachgewiesener Nichterfüllung einer bereits per VISA Kreditkarte bezahlten Dienstleistung: "Eine Kreditkarte ist ein Zahlungsmittel und dient als Bargeldersatz. Insofern muss ein Vertragshändler, der eine Kreditkarte akzeptiert, sicher davon ausgehen können, dass der Gegenwert seiner Forderung eingelöst wird. Wenn es den Kunden möglich wäre, sich später aus dieser Zahlungsverpflichtung zu befreien, würden Kreditkarten als Zahlungsmittel keine Akzeptanz finden."

 

Ich empfehle im Falle von Betrug (Nichterhalt von Ware, Stornierung einer Flugreise etc. und Uneinsichtigkeit des Vertragspartners) umgehend rechtliche Schritte einzuleiten und nicht auf die Bearbeitung des Antrags bei der Consorsbank zu warten.

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Enthusiast
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@Bm 

 

Also ganz so kann es nicht sein / stimmen. Sie erwähnen ja nicht präzise, um was es geht. Aber ähnlich wie z.B. bei PayPal muss bei Nichtlieferung von Ware der Verkäufer nachweisen, dass die Ware versendet und zugestellt wurde (Sendungsverfolgung). Bei einem storniertem Flug muss dies auch nachgewiesen werden. Da sämtlich Flüge protokolliert werden, ist auch hier der Nachweis problemlos möglich.

 

Ich selber musste (leider) schon mehrfach das Chargeback-Verfahren anwenden. Allerdings noch nie bei der Consorsbank, so dass ich hier das genaue Vorgehen nicht kenne. Bei mir war es in drei Fällen eine große britische Bank mit Außenstellen-Sitz in Hamburg. Bei allen Fällen wurde mir mitgeteilt, dass es bis zu acht Wochen dauern kann um die Angelegenheit abschließend zu bearbeiten. Aus Kulanz erstattet man mir den angemahnten Betrag aber sofort und man würde sich nur melden und den Betrag wieder zurückbuchzen, wenn das Verfahren negativ für mich ausgehen würde. In allen drei Fällen hatte ich den reklamierten Betrag innerhalb einer 2-3 Tagen auf meinem Konto und nie wieder etwas gehört. Das interne Verfahren verläuft quasi "unsichtbar". Ich war (und bin es noch!) sehr zufrieden. Allerdings weiß ich nicht, ob wirklich die Bank selber sich darum kümmert, oder ein weiteres Unternehmen oder gar eine Versicherung für solche "Schäden" aufkommt.

 

Aber auch bei der Consorsbank kann man nicht so einfach abgespeist werden, denn auch VISA selber hat gewisse Verpflichtungen den Karteninhaber gegenüber. Es muss sich da also scheinbar um einen ganz speziellen Fall handeln.

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Gelegentlicher Autor
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@schmucki 

 

Danke für Deine Antwort und ich stimme Dir zu, dass ein eindeutiger Nachweis über die Nichterfüllung des Kaufvertrages seitens des Verkäufers vorliegen muss um das Geld zurück zu buchen. In meinem Fall handelt es sich um einen stornierten Flug bei welchem die Fluggesellschaft in Ihrem Schreiben zugibt das ich rückerstattungsberechtigt sei, dies allerdings nur in Form eines Gutscheins tun möchte. Die Rechtslage an dieser Stelle ist klar, da der Fluggast gemäß EU Norm das Recht hat zwischen Gutschein, Umbuchung oder Rückzahlung zu wählen. Die Consorsbank zweifelt in Ihrem Schreiben auch nicht den Beleg an, sondern führt lediglich den Verlust der Reputation der VISA Karte als Zahlungsmittel auf.

 

Ich weiß leider nicht wie Deine Erfahrung mit diesem Thema bei einer anderen Bank eine Aussage über das Angebot der Consorsbank macht oder den Lesern dieses Threds im Consorsbank-Forum helfen soll. Es ist die Firma equensWorldline, welche die Bearbeitung der Anträge im Auftrag der Consorsbank übernimmt. Leider erfolgte seitens der Consorsbank  keine Rückmeldung auf meine Rückfrage zur Klärung des Sachverhalts.

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@Bm 

 

Es ist ungewöhnlich, dass eine Airline nur eine Schreiben schickt mit dem Hinweis, man ist berechtigt zur Rückerstattung. Eigentlich wird dann gleich ein Gutschein mitgeschickt in der Hoffnung, der Kunde gibt nun eh Ruhe.

 

In deinem Fall ist es (leider) etwas schwierig. Denn die Siruation lässt in der Tat keine Rückbuchung durch die Bank zu. Selbst PayPal würde in einem solchen Fall nicht erstatten, da eine Lösung angeboten wurde. Ob diese nun rechtens ist kann und darf nicht eine Bank entscheiden. Wundert dich nicht, aber auch solch einen Fall hatte ich selber schon (Vielflieger).

 

In der Tat hilft hier nur die Mahnung mit einer Frist von sieben Tagen. Erfolgt keine Rückzahlung kann man sich an die zuständige Stelle wenden. Die Schlichtung ist kostenlos. Je nach Airline ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (Söp) zuständig oder das Bundesamt für Justiz (BfJ). Eine Mitgliederliste der Söp findest du hier. Wenn Deine Airline nicht dabei ist, ist das BfJ zuständig.

 

Ein langer, komplizierter Weg. Aber die einzige Möhlichkeit. In der Regel erledigt sich die Angelegenheit mit er Schlichtung. Falls nicht, ist der nächste Schritt eine Klage vor Gericht. Du kannst nur hoffen, dass die Airline bis dahin nicht insolvent ist, denn dann gibt es überhaupt nichts mehr zurück.

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Hallo Zusammen,

 

ein stornierter Flug erfüllt die Vorausetzungen für "Ich habe die bestelle Ware nicht erhalten".

 

Aktuell weigern sich viele Airlines zu kooperieren, weil Sie auf Gesetzesänderungen spekuliert haben.

Rechtlich ist die Lage in der EU klar: Wenn ein Flug storniert wird, muss die Airline in 7 Tage das Ticket erstatten. 

 

Ich würde zu folgendem Vorgehen raten:

 

Airline per Mail anschreiben und Erstattung mit Frist 7 Tagen fordern.

 

Wenn diese verstrichen ist bei der Consorsbank das Chargeback-Formular einreichen.

Grund: Ware nicht erhalten.

 

Anlagen:

Stornierungsbestätigung und nicht beantwortete Mail oder Antwort.

 

Da ich meine Flüge mit einer anderen Kreditkarte buche habe ich keine Erfahrungen bei der Consorsbank. Meine Flüge wurden so aber erstattet. Die Airlines haben nicht kooperiert (Etihad und LH), aber der Chargeback hat das Geld zurückgeholt.

 

Die Rechtslage und VISA Regeln sind eindeutig 😉

Bei Flügen in der Zukunft hilft nur warten...

 

 

 

 

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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 78
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@schmucki 

 

Der Vorteil von Kreditkarten ist ja, dass man sich diesen Weg sparen kann.

Die Regeln von VISA/MC/AMEX geben einem als Verbraucher ja den Hebel in die Hand wenn die Vertragspartner sich vertragstuntreu verhalten.

 

Bei Flügen sind die Gesetze eindeutig, und eine Annulierung leicht öffentlich nachzuvollziehen. Ein Chargeback oder ein Lastschrift-Widerspruch ist der einfachste und schnellste Weg Airlines zum einlenken zu zwingen.

 

Die Beweislast dreht sich um und im Missbrauchsfall muss die Airline den Rechtsweg gehen.

 

Wir sind aktuell in einer beispiellosen Krise der Luftfahrt und ohne Corona-Gesetze müssten fast alle Airlines Insolvenz anmelden. Die Airlines haben gehofft dass eine Gutscheinlösung kommt und solang alle Auszahlungen verzögert.

 

Für mich ist dass das Hauptgrund Kreditkarten zu nutzen. Sie geben Verbraucher einen Hebel gegen Vertragspartner mit eigener Rechtsabteilung 😉

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