Wer kontrolliert die Nachlaßabteilung und den Kundenservice. Ich stosse immer wieder auf Ignoranz. Die letzte Korrespondenz: Von CONSORS: Guten Tag Herr xxx, vielen Dank für das freundliche Telefonat. Aufgrund des Wohnsitzes im Auslands eines Erben und der dazugehörigen Vorgaben des Finanzamtes (Finanzamt xxxx), benötigen wir für die Abwicklung des Nachlassfalls eine erbschaftssteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wir sind verpflichtet bei Auslandsbezug erst nach der erbschaftssteuerlichen Freigabe des Finanzamts in Form der Unbedenklichkeitsbescheinigung das Vermögen auszuzahlen. Bitte setzen Sie sich hierfür mit dem zuständigen Finanzamt oder Stelle auseinander. Sobald Sie die fehlenden Unterlagen eingereicht haben, können wir Ihren Auftrag weiter bearbeiten. Bis dahin bitten wir Sie von weiteren Anrufen abzusehen. Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag. Freundliche Grüße xxxx Kunden-Service Meine Antwort : Sehr geehrter Herr xxxx, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider befinden Sie sich in mehrfacher Hinsicht im Irrtum. Für die Transaktionen betreffend der inländischen Erben gibt es keine Einschränkungen. Dies hat mir auch das bayrische Landesamt für Steuern, Abteilung Erb- und Schenkungsangelegenheiten bestätigt. Das Schreiben dazu hatte ich bereits zugesandt. Sie haben keinen Grund die Transaktionen Schritte 1-3, die inländischen Erben betreffend, zurückzuhalten. Die im Ausland wohnhafte Erbin ist Grenzgängerin und arbeitet in Deutschland. Daher ist sie auch in Deutschland steuerpflichtig. Steuernummer xxxxx mit Steuer-ID: xxxxxx Es gibt keine VERPFLICHTUNG (von wem?) der Bank in diesem Fall eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern, besonders wenn die Haftung der Bank (nur das steht im Erbschaftssteuergesetz §20 Absatz 6) durch eine zusätzliche Bürgschaft und Haftungsübernahme von einem inländischen und vermögenden Bürgen übernommen wird. Die Bürgschaftserklärung ist Ihnen zugegangen. Es sind wirklich alle Unterlagen eingereicht, die erforderlich sind. Das hat die Consorsbank auch bereits selbst mehrfach in Schreiben und eMails bestätigt. Ich bitte Sie nun dringend, meinen Auftrag endlich weiter zu bearbeiten. Eine weitere Verzögerung ist nicht hinnehmbar und wird zukünftig mit anwaltlicher Hilfe bekämpft. Um weiteren Ärger zu vermeiden, rate ich dringend bei offenen Fragen den direkten Kontakt zwischen Sachbearbeiter der Nachlaßabteilung und mir zu ermöglichen. Telefonate werden nicht dorthin vermittelt und scheitern bisher immer an der mangelnden Kompetenz der Kundenbetreuung. Zumindest wird mir dies im Telefonat jedes mal mitgeteilt. Niemand dort hat Entscheidungskraft und ausreichende Kenntnisse zu Erbschaftsangelegenheiten. Mit freundlichen Grüßen XXX
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