Hallo,
ich habe alle erforderlichen Unterlagen für die Nachlassabwicklung bereits eingereicht.
Seit längerem warte ich auf Informationen über den Stand der Nachlassabwicklung bzw. die Überweisung des Geldes.
Wenn ich mich telefonisch an das persönliche Betreuungsteam wende, werde ich aufgefordert eine Anfrage per Email zu stellen. Per Email sagt man mir, dass ich mich telefonisch an das Betreuungsteam wenden soll. Es ist also ein Hin und Her.
Ich werde auch nicht zu der zuständigen Abteilung für Nachlassabwicklung weitergeleitet. Auch erhalte ich keine zugesicherten Rückrufe von dieser Abteilung. Was muss ich tun, um Informationen über den Stand der Nachlassabwicklung zu erhalten.
Ja super! - Niemand von uns ist in den letzten 10 Jahren in den USA gewesen. Die Consorsbank verlangt das Formular W-8BEN, weil US-Aktien an mein Schwester im europäischen Ausland wohnhaft, gemäß Erbquote vererbt werden, obwohl sie keine Aktien übertragen haben will. Das schein also schon wieder ein überflüssige Prozedur der Consorsbank zu sein, die die Nachlaßabwicklung unnötig verzögert.
Hält sich jemand an mehr als 183 Tage in einem Land auf, ist diese Person dort steuerpflichtig.
Hält sich jemand an mehr als 183 Tage in einem Land auf, ist diese Person dort steuerpflichtig..
Meine Schwester ist in Deutschland steuerpflichtig, da sie als Grenzgängerin in den Niederlanden wohnt und in Deutschland arbeitet.
Sie bleibt also schon wegen der Arbeit niemals 183 Tage ununterbrochen außerhalb Deutschlands und bleibt hier steuerpflichtig.
Sie bezahlt schon immer Einkommenssteuer in Deutschland.
Wer kontrolliert die Nachlaßabteilung und den Kundenservice. Ich stosse immer wieder auf Ignoranz.
Die letzte Korrespondenz:
Von CONSORS:
Guten Tag Herr xxx,
vielen Dank für das freundliche Telefonat.
Aufgrund des Wohnsitzes im Auslands eines Erben und der dazugehörigen Vorgaben des Finanzamtes (Finanzamt xxxx), benötigen wir für die Abwicklung des Nachlassfalls eine erbschaftssteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wir sind verpflichtet bei Auslandsbezug erst nach der erbschaftssteuerlichen Freigabe des Finanzamts in Form der Unbedenklichkeitsbescheinigung das Vermögen auszuzahlen.
Bitte setzen Sie sich hierfür mit dem zuständigen Finanzamt oder Stelle auseinander.
Sobald Sie die fehlenden Unterlagen eingereicht haben, können wir Ihren Auftrag weiter bearbeiten. Bis dahin bitten wir Sie von weiteren Anrufen abzusehen.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Freundliche Grüße
xxxx
Kunden-Service
Meine Antwort :
Sehr geehrter Herr xxxx,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Leider befinden Sie sich in mehrfacher Hinsicht im Irrtum.
Um weiteren Ärger zu vermeiden, rate ich dringend bei offenen Fragen den direkten Kontakt zwischen Sachbearbeiter der Nachlaßabteilung und mir zu ermöglichen. Telefonate werden nicht dorthin vermittelt und scheitern bisher immer an der mangelnden Kompetenz der Kundenbetreuung. Zumindest wird mir dies im Telefonat jedes mal mitgeteilt. Niemand dort hat Entscheidungskraft und ausreichende Kenntnisse zu Erbschaftsangelegenheiten.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Liest hier niemand von der Consorsbank mit?
Ich erwarte doch mal eine zufriedenstellende Klärung und Besserung in der Verfahrensabwicklung bezüglich Erbschaftsangelegenheiten.
Hallo @torxuser,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
in der Regel werden Nachlassfälle ausschließlich schriftlich bearbeitet. Die Kollegen der Nachlassabteilung stehen zudem in keinem direkten telefonischen Kundenkontakt. Daher ist die Information, die Sie am Telefon erhalten haben, korrekt. Natürlich können Rückfragen von Erben aufgenommen und in die Abteilung weitergeleitet werden. Allerdings erfolgt die Kommunikation im Anschluss in den Meisten Fällen ebenfalls schriftlich.
Ich verstehe, dass dies als Erbe oder Nachlassbeauftragter nicht immer zufriedenstellend ist, allerdings ist dies die Vorgehensweise für die sich die Consorsbank entschieden hat.
Darüber hinaus fungiert die Community nicht als klassische Kundenbetreuung. Daher ist die Einsicht in Kundendaten und eventuell vorhandene Nachlassfälle nicht möglich. Wie ich allerdings Ihren Schilderungen entnehme, haben Sie bereits einen Widerspruch formuliert und versendet. Daher kann ich Sie nur bitten, die Antworten der verantwortlichen Kollegen abzuwarten. Wenn vermutlich auch nicht taggleich, werden Sie diese erhalten.
Bis dahin bitte ich Sie um Ihre Geduld.
Einen guten Wochenstart.
Viele Grüße
CB_Mine
Community-Moderatorin
Vielen Dank für Ihre Meldung. Wenn Sie hier aufmerksam gelesen haben, dann offenbart sich ein Informationsdefizit im Sterbefall. Dieser ist für die Familie schon belastend genug. Wenn dann aber nach Zusendung der Sterbeurkunde direkt jeder (auch lesender Zugriff) auf die Konten gesperrt wird und die Nachlaßabteilung nicht ausreichend über die Möglichkeiten der Kontoauflösung informiert, sorgt das nicht für Zufriedenheit. Außerdem ändert die Nachlaßabteilung ständig die Bedingungen statt diese verbindlich einmal festzulegen.
Dazu kommen noch zahlreiche Falschinformationen. Es ist an der Zeit mal eine Verfahrensanleitung festzuschreiben und diese in verständlicher Form den Hinterbliebenen zuzustellen. So ein "Hin-und-Her" habe ich noch nicht erlebt. Es wundert nicht, dass die Nachlaßabwicklung länger als ein Vierteljahr dauert, wenn auf jede Eingabe 4-6 Wochen vergehen. Ich kann nur dazu raten, die Hinterbliebenen von Anfang an (auch telefonisch im Dialog) sachkompetent zu beraten. Da muss sich die Nachlaßabteilung auch mal aus dem Elfenbeinturm herablassen. Es gibt nichts Schlimmeres für die Hinterbliebenen, wenn man so im Stich gelassen wird.
Ich kann Sie nur bitten, bei der Geschäftsleitung für eine Verbesserung und Änderung der Vorgehensweise einzuwirken.
Eigentlich sollte man das Qualitätsmanagement hierfür einschalten. Das habe ich auch schon gefordert, scheitere jedoch ständig an der Mauer der Kundenbetreuung. Vielleicht haben Sie ja mehr Möglichkeiten. Danke.
Schließlich hat es nach weiteren Monaten doch noch geklappt. Der Nachlaß wurde endlich übertragen.
Mit diesen Erfahrungen habe ich nun eine anderen Bank beauftragt, meine Konten bei der Consorsbank zu löschen bzw. zu übernehmen.
Jetzt geht der Ärger weiter. Nach einer Woche sendet mir die Consorsbank ein Schreiben und bezweifelt meinen Auftrag, da meine Unterschrift ungewöhnlich sei. Hallo? Bei der übernehmenden Bank habe ich den Auftrag eingereicht und mich dort identifiziert.
Wieso glaubt die Consorsbank der anderen Bank nicht? Ich habe mich jedenfalls gegenüber der Consorsbank erneut identifiziert. Es sind nun weitere Wochen vergangen ohne das etwas passiert ist. Nach über 3 Wochen befinden sich meine Werte immer noch bei der Consorsbank. Inzwischen habe ich bei der Bafin nachgefragt. Diese hat im letzten Jahr die Banken ausdrücklich informiert, das ein Übertrag innerhalb von 3 Wochen abgeschlossen sein soll. Trotzdem erdreistet sich der Kundenservice weiterhin trotz meiner ausdrücklichen Nachfrage: "Bis wann?" keine verbindliche Frist zu nennen. Man bittet um Geduld, der Vorgang befinde sich in Bearbeitung durch die Fachabteilung und könne noch etwas dauern.
Nochmal ganz klar: Damit verstößt die Consorsbank gegen die Regeln der BAFIN.
Hallo @torxuser,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Über die Community können lediglich allgemeine Informationen gegeben werden. Da wir in der Moderation keinen Zugriff auf Kundendaten haben.
Tatsächlich ist es derzeit so, dass aufgrund der hohen Eingangszahlen im Bereich Nachlass aktuell Rückstände bestehen, welche leider zu längeren Bearbeitungszeiten führen können. Aufträge zu Kontolöschungen werden i. d. R. zeitnah bearbeitet. Entschuldigen Sie bitte die erhöhte Wartezeit, Sie werden jedoch keinesfalls vergessen!
Als kontoführendes Institut sind wir dazu verpflichtet, uns Gewissheit darüber zu verschaffen, dass die Personen, die uns gegenüber auftreten und Verfügungen tätigen wollen, zum einen dazu berechtigt und zum anderen auch tatsächlich die Personen sind, denen die Verfügungsberechtigung zusteht. Dies ist nur über eine persönliche Identifizierung möglich, in deren Rahmen auch die Unterschrift, die uns gegenüber im Geschäftsverkehr die Verfügung autorisiert, anhand der in unserem Haus hinterlegten Unterschrift verifiziert wurde. Dies kann unter Umständen zu Verzögerungen bei der Ausführung führen, wenn aufgrund einer abweichenden Unterschrift eine neue Identifizierung oder ein neuer Auftrag angefordert werden muss. Die Bestätigung durch eine andere Bank bietet hier grundsätzlich keine Rechtssicherheit.
Dies dient vor allem dem Schutz unserer Kunden, bzw. deren Hinterbliebenen, vor unrechtmäßigen Verfügungen und ist grundsätzlich unser Sicherheitsstandard.
Ich hoffe, ich konnte die Situation somit etwas transparenter darstellen.
Viele Grüße und einen schönen Start in die Woche wünscht
CB_Evelin
Community-Moderatorin