Hallo @rotti , Vorgehensweise ------> 1) Sohn sollte ein eigenes Depot haben; wenn noch nicht, dann sollte dieser ein eigenes Depot einrichten. 2) Depotübertrag von euch auf den Sohn veranlassen und als als "untentgeltlich Schenkung" kenntlich machen; ggfs. Depotbank vorher von dem Vorhaben des Depotübertrags auf den Sohn als "unentgeltlich Schenkung" schriftlich vorabinformieren. 3) Das Kind kann von jedem Elternteil einen Schenkungsfreibetrag von 400.000 Euronen nutzen, ohne dass Schenkungssteuer anfallen würde. Wenn ihr also gemeinsam als Eltern verschenkt, dann wären schon mal 800.000 Euronen möglich, die schenkungssteuerfrei wären.... 4) Sowohl die schenkende Partei als auch der Beschenkte erstellen jeweils eine Anzeige einer Schenkung (gem § 30 ErbStG) bei ihrem zuständigen Finanzamt mit den relevanten Angaben zur Person, Zeitpunkt, Vorschenkungen, Wert der Schenkung usw. Dazu gibt es entsprechende Formulare, die man ausfüllt und abschickt. Die gesetzliche Frist für die Anzeige einer Schenkung beim Finanzamt beträgt gemäß § 30 ErbStG drei Monate ab Vollzug der Schenkung. Es gibt zwei 10-Jahresfristen, die bei Schenkungen relevant sind. Zum einen stehen die Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer alle 10 Jahre zur Verfügung. Zum anderen dauert es nach einer Schenkung 10 Jahre, bis der verschenkte Wert vollständig aus dem pflichtteilsrelevanten Nachlass fällt.
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