Hallo @Andre0376 ,
...habe mir mal kurz die Mitteilung an die Anteilseigner des Amundi Fonds Solutions vom 14.01.2025 angeschaut. Da steht unter 02-Zusammenlegungsverfahren :
"Das Umtauschverhältnis wird am 21. Februar 2025 berechnet, indem der Nettoinventarwert der Anteile der jeweiligen
Anteilsklasse der übernommenen Teilfonds zum 20. Februar 2025 durch den Nettoinventarwert der Anteile der jeweiligen
Anteilsklasse des Zielteilfonds zum selben Datum dividiert wird.
Am Datum der Zusammenlegung werden die Anteilsinhaber der übernommenen Teilfonds Anteilseigner des Zielteilfonds."
https://www.amundi.de/privatanleger/files/nuxeo/dl/7cd79bc4-03c5-4117-9bba-977abe70c8ea?inline=
Daraus würde ich einmal ableiten, dass hieraus für die Stückzahl deines verschmolzenen ETF's LYX0YD die Stückzahl deines aufnehmenden ETF's ETF146 durch das Verhältnis der jeweiligen Nettoinventarwerte gebildet wurde. Multipliziert mit dem Kurs des ETF's ETF146 am Stichtag ergäbe sich daraus dann der Umtauschwert (Kaufwert), der nicht identisch mit dem Verkaufswert des verschmolzenen ETF's ist, woraus wiederum ein Differenzbetrag zwischen Verkauf (alt) und Umtausch (neu) zu erklären wäre.