Hallo @stocksour [ mix topic ], ....dein Einverständnis vorausgesetzt noch etwas aus dem unteren Ausklappfach links aus Luises Buty Case als speziellere Ergänzung. Unterteilbare Ausklappfächer - 4 ausziehbare Fächer aus Stoff, die durch Metallscharniere an der Schminkbox befestigt sind, sind mit 8 mitgelieferten Steckern unterteilbar, zum Sortieren der Kosmetika, des Schmucks, Haarschmucks, und Nagellacks. Im vorletzten Sortierfach dann die steuerlichen Kosmetiktipps, im letzten dann die spezielleren Ergänzungen....:). "Eine Verrechnungsobergrenze pro Jahr von 20.000 Euro gibt es für Totalverluste, sei es bei Aktien oder bei Optionsscheinen oder Knock-Out-Produkten. Daher eventuell der Ratschlag, nie Sachen wertlos verfallen oder ausbuchen zu lassen ( ich glaube, dass das bei der CB nicht das Problem ist...), sondern kurz vorher noch mit einem Restwert verkaufen. Eine Sache ist meines Wissens hier immer noch ungeklärt: Im Falle eines Knock-Outs gibt es bei vielen Knock-Out-Produkten 0,001 Euro. Nach meinen Informationen handhaben das manche Institute als Totalverlust, andere als normalen Verlust (ich glaube, bei der CB läuft das als normaler Allgem. VVT-Verlust...?...). Von daher: Immer selbst einen Stopp-Loss setzen oder kurz vor Fälligkeit aktiv verkaufen. So umgeht Ihr diese eventuelle Verrechnungsfalle. Die Obergrenze ist nicht nur ärgerlich, sondern auch aufwendig: Eine Verrechnung erfolgt nicht mehr wie bei anderen Gewinnen und Verlusten beim Broker, sondern sowohl Verluste aus Termingeschäften als auch Verluste aufgrund eines Totalausfalls müssen über die Steuererklärung zurückgeholt werden. Für Hoffnung und ein bischen Sprengstoff sorgt folgende Entscheidung: Der Bundesfinanzhof hält die Beschränkung der Verrechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften – zur Erinnerung: Verluste aus Aktiengeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften, nicht aber mit Dividenden, Zinsen oder ETF-Erträgen verrechnet werden – für teilweise verfassungswidrig. Bestätigt nun das Bundesverfassungsgericht diese Sichtweise, so stellt sich auch die Frage, inwieweit der in diesem Jahr neu geschaffene Verrechnungstopf für Termingeschäfte ebenfalls verfassungswidrig ist? Erschreckend ist eigentlich, dass der vor dem Bundesfinanzhof verhandelte Fall aus dem Jahr 2012 stammt und bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls nochmals mehrere Jahre vergehen werden." Grüß mir Luise, solltest du sie sehen (ggfs. auch virtuell...) onra
... Mehr anzeigen