Hallo @stocksour , ....ich vermute mal, dass das ganze Prozedere wohl so ablaufen wird, dass alle Einkommensteuerbescheide ab VZ 2009, die eine Anlage KAP mit expliziter Beantragung der Aktienverlustverrechnung mit allgemeinen Erträgen abgegeben hatten (....Personen, die mit Widerspruch gegen den Steuerbescheid und Beantragung des Ruhens des Verfahrens mit Verweis auf laufende Verfahren, bis letztendlich/ letztinstandlich beschieden wird, haben zunächst einmal selbst einen guten Überblick über ihre jeweils gemachten Angaben in den Vorjahren......), neu mit den Vorläufigkeitsvermerken versehen werden. Durch den nun neu versehenen Vorläufigkeitsvermerk wäre ein Widerspruch gegen den Bescheid ab VZ 2009 nicht weiter nötig gewesen, aber das konnte man ja vorher nicht wissen; weitere Widersprüche gegen zukünftige Bescheide wären damit nicht weiter nötig...; man muss halt "nur" seine Aktienverlust-Verrechnungsabsicht vernünftig dokumentiern, dann klappts auch mit dem FA, wenn denn das BverG-Urteil zu Anlegergunsten beschieden werden sollte, wovon zumindest Luise auszugehen scheint...:). LG+ und immer schön Gewinne erzielen, damit man Steuern zahlen darf.....:) onra
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