Hallo @adler81,
Sie erhalten als Kunde ein Formular in Ihr OnlineArchiv gestellt, wenn Ihr Depot bis ca. 2 Wochen vor dem Zahltag einen Bestand an schwedischen Aktien aufweist.
Das Formular beinhaltet die Anfrage, ob Sie mit der Offenlegung Ihrer Stammdaten einverstanden sind. Wenn das der Fall ist, ist eine teilweise Vorabbefreiung (15 % statt 30 % Quellensteuerabzug) möglich.
Die Einverständniserklärung wird durch eine Mitteilung, die dem Formular beiliegt, eingereicht.
Prinzipiell wird bei einer Dividendenzahlung immer zuerst eine mögliche Verlustverrechnung durchgeführt, welche die Bemessungsgrundlage für die Steuerpflicht senkt oder auf null drückt. Soweit die Verlustverrechnung nicht möglich ist oder nicht ausreicht, wird der Freibetrag in Anspruch genommen. Erst dann erfolgt die Verrechnung ausländischer Quellensteuer.
In Ihrem Beispiel bei einer schwedischen Gattung mit 1000,- € Dividende und keinem Vorliegen von Verlusten würde diese Berechnung erfolgen:
1000,- € Div. – 800 € Freibetrag = 200 € abzüglich 50,- € ausländische Quellensteuer (wird vervierfacht), damit Kapst-frei. 100 € ausländische Quellensteuer wird zudem in den Quellensteuertopf eingestellt.
Auszahlung an den Kunden: 1000 € – 150 € Quellensteuer = 850,- €
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.
Viele Grüße
CB_Linda
Community-Moderatorin
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