Hallo @SmithA1,
das Entgelt für die Ausstellung einer Ersatzkarte wird nur dann fällig, wenn Sie die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, selbst zu vertreten haben. Beispielsweise bei einer Namensänderung, wenn die Karte auf dem Postweg verloren geht, weil die neue Adresse nicht mitgeteilt wurde oder bei Defekt (z.B. wenn die Karte in die Waschmaschine gesteckt wird, der Hund sie zerbeißt, etc.).
Bei einem allgemeinem Defekt, den Sie nicht zu vertreten haben oder bei Fällen von Kartenmissbrauch ist die Ersatzkarte kostenfrei.
Viele Grüße
CB_Linda
Community-Moderatorin
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