@Lemby : Für die sog Tafelpapiere, die Du meiner Ansicht nach geerbt hast, gab es einen sehr wichtigen Termin, nämlich den 31.12.2016, der möglicherweise versäumt wurde. Für alles weitere verlinke ich den aufschlussreichen Handelsblatt- Artikel "Das Ende der Tafelgeschäfte" vom 27.12.2016. Quintessenz: Grundsätzlich sind Tafelpapiere noch einlösbar, da der Nominalwert nicht verfällt, jedoch ab 2017 nicht mehr verzinst wird. Wenn Deine Hausbank nicht zufällig eine der Genossenschaftsgruppe ist, verstehe ich sehr gut, dass sie sich die "Nacharbeit" nicht aufs Auge drücken lässt - schließlich hat irgendein genossenschaftliches Institut seinerzeit die Provisionen vereinnahmt, und deshalb auch mein Hinweis auf die Hausbank des Erblassers. Viel Glück.
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