Hallo, ich beschäftige mich gerade mit einem Verbraucherdarlehen i.H.v. 14.000 EUR. In den Vertragsunterlagen findet sich folgende Information: Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung kann die Bank gemäß § 502 BGB eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen. In diesem Fall wird sie diesen Schaden nach den vom Bundesgerichtshof für die Berechnung vorgeschriebenen finanzmathematischen Rahmenbedingungen berechnen, die insbesondere • ein zwischenzeitlich verändertes Zinsniveau, • die für das Darlehen ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme, • den der Bank entgangenen Gewinn, • den mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Verwaltungsaufwand (Bearbeitungsentgelt) sowie • die infolge der vorzeitigen Rückzahlung ersparten Risiko- und Verwaltungskosten berücksichtigen. Die so errechnete Vorfälligkeitsentschädigung wird, wenn sie höher ist, auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge reduziert: • 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags oder, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht überschreitet, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, • den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte. Mir geht es insbesondere um den fettgeschriebenen Teil. Dieser schränkt die Punkte, die vorher aufgezählt wurden m.M.n ein. Somit ist der fettgeschriebene Teil der relevante. Und hierzu meine Frage: Wie genau ist das zu verstehen? Mal angenommen es ist noch eine Restlaufzeit von 2 Jahren vorhanden (von insgesamt 4) und ich zahle 5000 EUR mehr als vorgesehen. Fallen dann nur die 1% von den 5000 EUR an, also 50 EUR? Oder muss ich die Zinsen zahlen, die für die Restlaufzeit noch anfallen würden (so zumindest verstehe ich den zweiten fettgeschriebenen Punkt. Allerdings geht für mich nicht ganz klar hervor, ob der erste den zweiten Punkt sozusagen nichtig macht, da er ja wertmäßig niedriger ist als der 2. Punkt (zum Rückzahlungszeitpunkt wären die Zinsen ja noch höher als 50 EUR). Hoffe der Text ist nicht allzu lang. Würde mich über eine Antwort freuen. Grüße
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