Am 27.01.2017 lag bei mir ein Schreiben im OnlineArchiv mit folgendem Inhalt Auszahlung von Dividenden Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Dividendenausschüttungen für deutsche Aktien erhielten Sie bisher am Tag nach der Hauptversammlung der Gesellschaft gutgeschrieben. Zum 1. Januar 2017 trat eine Änderung des Aktiengesetzes (AktG, § 58, Abs. 4) in Kraft. Ziel dieser Änderung ist es, das Wertpapiergeschäft EU-weit zu harmonisieren. Was bedeutet das für Sie? Auch weiterhin werden wir Ihnen Dividendenzahlungen taggleich bei Eingang gutschreiben. Allerdings erhält die Consorsbank die Zahlungen zukünftig frühestens am dritten Arbeitstag nach der Hauptversammlung, es sei denn, die Hauptversammlung oder Satzung bestimmt eine spätere Fälligkeit. Bitte berücksichtigen Sie diese rechtliche Änderung für zukünftige Dispositionen. Wie bisher erhalten Sie eine Dividendenzahlung, wenn Sie am Tag der Hauptversammlung nach Handelsschluss im Besitz der entsprechenden Wertpapiere sind. Am ersten Handelstag nach der Hauptversammlung wird die Aktie mit dem Kurszusatz „ex Dividende“ gehandelt. Ein Beispiel für eine Dividendenzahlung ab 2017: Hauptversammlung am 6. Februar Dividendenzahlung am 9. Februar Bei Fragen steht Ihnen Ihr Betreuungsteam wie immer gerne zur Verfügung. Ob das auch der Grund für deine Verzögerung ist, kann ich nur vermuten.
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