@Andi1063 Weil unsere Herrschaften Politiker das in ihrer unendlichen Weisheit so beschlossen haben. Vor dem BHF sind zu dem Thema wohl einige Verfahren anhängig. Und die Rechtsprechung tendiert mittlerweile eher dazu, den Steuerpflichtigen Recht zu geben. BTW ich habe vor Jahren mal wegen der 2 Verlustverrechnungstöpfe an das Bundesfinanzministerim geschrieben: "... ich hätte gern eine plausible Erklärung dafür, warum Verluste aus dem Verkauf hochspekulativer Papiere mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden können, die aus dem Verkauf von Aktien aber nicht einmal mit Dividenden." Darauf kam als Antwort: "... Ziel der Einschränkung der Verlustverrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen ist die Verhinderung von durch Spekulationsgeschäfte bedingten drohenden Hauhaltsrisiken. Die Erfahrung in der Vergangenheit hat gezeigt, dass Kursstürze an den Aktienmärkten zu einem erheblichen Verlustpotential bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien führen. Denn viele Steuerpflichtige veräußerten während des Börsencrashs 2000 bis 2002 ihre Aktien unter Verlust, so dass allein aus Veräußerungsgeschäften, die innerhalb der bisher geltenden einkommensteuerrechtlichen Jahresfrist vorgenommen wurden, bis Ende 2002 Verluste in Höhe von 11,2 Mrd. Euro festgestellt wurden. Für das gesamte Steueraufkommen hatten diese Verluste keine relevante Bedeutung, da Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften lediglich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden konnten. Würde man zukünftig eine Verrechnung von Veräußerungsverlusten aus Aktien jedoch mit anderen Erträgen aus Kapitaleinkünften zulassen, bestünde die Gefahr, dass bei vergleichbaren Kursstürzen wie in der Vergangenheit innerhalb kürzester Zeit Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe drohten. Der Gesetzgeber ist zugleich für verfassungsgemäße und den Maastricht-Kriterien gemäße öffentliche Haushalte verantwortlich. Er muss daher im Rahmen der erforderlichen und ihm nach ständiger Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht zugestandenen Gesamtabwägung befugt sein, von vornherein - und damit auch für jeden Normadressaten erkennbar - strukturelle Vorkehrungen zu treffen, um drohenden Haushaltsrisiken vorzubeugen." Der größte Witz ist der Teil mit den Maastricht-Kriterien und den Haushaltsrisiken, die man mit der 'Euro-Rettung' eingegangen ist. Da geht es um ganz andere Summen als die läppischen 11,2 Milliarden. 😉 Ist immer wieder schön, wenn auf Nachfragen entlarvende Antworten kommen, aus denen klar hervorgeht, dass es Politikern (gerade auch der Partei, die sich das mal wieder auf die Fahnen schreibt) absolut nicht um Gerechtigkeit sondern nur um Maximierung der Einnahmen geht.
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