@staudamm24 Sicher, wenn jemand das gesamte Jahr über unterhalb seines Freibetrages bleibt, hat er nichts von der anrechenbaren Quellensteuer, ausser, dass sich dieser Wert über die Jahre gesehen in seinem Töpfchen steigert (sofern kein Jahres-Abschluss gewünscht wird.) Der Quellensteuertopf wird am Jahresende auf 0 gesetzt und nicht übertragen. Die Übertragung ins nächste Jahr erfolgt nur für die Verlustverrechnungstöpfe. Wenn die Quellensteuer in einem Jahr nicht angerechnet werden kann, dann ist sie verloren. Sicher ? ... Im Falle von verrechneter Q-Steuer wird der Berechnungsbetrag für die Kap.St. durch die verrechnete Q-Steuer vermindert - nicht mehr (es wird eine "geringere" Dividende ausgezahlt, da etwas einbehalten wird). Der Rest (Kap.St. und Soli) bleiben vom Prozentwert her gesehen gleich und werden anhand der "geringeren" Dividende berechnet. Der Prozentwert bleibt gleich. Da zur Berechnung aber die 'geringere' Dividende herangezogen wird, sind Soli und Kirchensteuer niedriger. Hier als Beispiel ein Auszug aus einer Dividendenabrechnung: Brutto in EUR 97,91 EUR Quellensteuer in EUR 14,69 EUR abzgl. Kapitalertragsteuer 24,45 % von 39,15 EUR 9,57 EUR abzgl. Solidaritätszuschlag 5,50 % von 9,57 EUR 0,52 EUR abzgl. Kirchensteuer 9,00 % von 9,57 EUR 0,86 EUR Das ergibt eine Auszahlung von 72,27 EUR. Ohne Quellensteuer sähe die Rechnung so aus: Brutto 97,91 EUR KapSt 23,94 EUR Soli 1,32 EUR KiSt 2,15 EUR Das ergibt eine Auszahlung von 70,50 EUR.
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