@nixda
Kosten für An- und Verkauf werden weiterhin steuerlich berücksichtigt. Das geschieht aber direkt bei der Abrechnung. Deshalb werden sie in der Steuerbescheinigung nicht ausgewiesen.
Kosten für den Kauf erhöhen den Anschaffungswert. Kosten für den Verkauf mindern den Verkaufserlös. Für die Steuerberechnung wird das Ergebnis nach Kosten herangezogen. Das lässt sich anhand der Abrechnungen nachvollziehen.