Hallo @Maddin20123, ich orientiere mich da zwischenzeitlich an der Zweiten Berechnungsverordnung, §28. Ich habe von einer professionellen Hausverwaltung gelernt, das die das gerne zumindest als groben Anhaltspunkt verwenden. Auch wenn ich jetzt nicht auf langjährige Erfahrung zurückblicken kann, bisher passt das in etwa. Voraussetzung ist jedoch das man keine größeren baulichen Altlasten am Hals hat, denen keine entsprechende angesammelte Rücklage gegenüber steht. Gruß Myrddin
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