Hallo @Sanny1604, hallo Community, wir möchten hiermit die Gelegenheit nutzen, einige Punkte zum Dispositionskredit anzusprechen.
Ein Girokonto ist für den allgemeinen Zahlungsverkehr konzipiert und der Dispositionskredit bei Kontoeröffnung wird aufgrund der Annahme eines regelmäßigen Geldeinganges in Form von Lohn/Gehalt gewährt.. Sofern wir diese Eingänge oder einen regelmäßigen Dauerauftrag in vergleichbarer Höhe nicht beobachten, werden die Kontoinhaber von uns über das OnlineArchiv informiert, mit dem Hinweis, dass der Dispositionskredit ohne diese entsprechenden Eingänge nicht weiter gewährt wird. Letztmalig erfolgte die im März 2017 mit einer Fristsetzung zur Erfüllung der Bedingungen für den Juni 2017. Hier ist es wichtig festzustellen, dass dies in der Regel keine Aussage über die Bonität eines unserer Kunden ist. Die kleine Einschränkung "in der Regel" folgt aus der Tatsache, dass es natürlich auch Kündigungen des Dispositionskredits aufgrund einer negativen SCHUFA-Meldung oder einer ungewünschten Kontoführung gibt. Das beschriebene System birgt selbstverständlich auch Herausforderungen. So überweisen beispielsweise meist kleinere Firmen die Gehaltszahlungen ihrer Mitarbeiter nicht mit dem entsprechenden SEPA-Code, wodurch systemseitig die Lohn- oder Gehaltszahlung nicht als solche erkannt wird. Betroffene Kunden haben die Möglichkeit, sich über die Kundenbetreuung zu melden und Ihre Eingänge detailiert prüfen zu lassen. Liegt ein Fehler oder Nichterkennen vor, berichtigen wir unsere Entscheidung gerne. Ein schönes Wochenende.
CB_Heike
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