Hallo @stocksour ich verbessere dich nur sehr ungerne. Ich verweise aber auf den folgenden Beitrag bei test.de : "In einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle entschieden die Richter: Eltern, die das Geld ihrer Tochter zur Finanzierung des gemeinsamen Wohnhauses nutzen, haben ihre Vermögensbetreuungspflicht verletzt und sind schadenersatzpflichtig (Az. 21 UF 89/17). Im selben Verfahren ging es auch um die Frage, ob die damals minderjährige Tochter ihren Führerschein mit ihrem eigenen Geld bezahlen darf. „Nein“, urteilten die Richter. Die Tochter war zwar mit der Verwendung ihres Geldes für den Führerschein einverstanden. Diese Zustimmung ist jedoch nicht wirksam, weil Minderjährige grundsätzlich keine wirksame Zustimmung zur Verwendung ihres Geldes erteilen können. Der Vater muss der Tochter daher auch die Kosten für den Führerschein samt Zinsen erstatten. Grundsätzlich gilt: Ist eine Sparanlage oder ein Depot auf den Namen des Kindes angelegt, gehört es auch ausschließlich dem Kind. Die Eltern verwalten es nur bis zur Volljährigkeit. Erst wenn das Kind 18 wird, kann es mit dem Geld machen, was es will." Da steht ausdrücklich drin, dass das, was des Kindes ist, dem Kinde bleibt. Ohne Wenn und Aber. Bezüglich der steuerlichen Geschichten gebe ich dir uneingeschränkt Recht. NV-Bescheinigungen hatte ich auch viele Jahre eingereicht. Da hatten wir für jeweils immer drei Jahre Ruhe. PS: Mit dem "Ihr Alles, das Kind Nichts" meinte ich, dass die Hoheit über die Sparpläne (Höhe, Art des ETF, Einmalzahlungen, Sparpausen etc.) bei den Eltern liegt.
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