Hallo @Foppos,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu Gebühren für Kartenverfügungen.
Zunächst einmal möchte ich hier richtigstellen, dass sich an den Gebühren zum 13.01.2018 nichts ändern wird. Es gelten weiterhin die im Preis-/Leistungsverzeichnis aufgeführten Bedingungen vom 29.07.2017.
Wenn mit der Visa Card in EWR Ländern EURO abgehoben werden, ist dies kostenfrei. An Automaten ohne VISA Logo wird die Karte nicht akzeptiert.
Hierzu ein paar Beispiele:
Hebt man an einem Automaten in Polen (EWR) EURO ab, dann fällt kein Auslandseinsatzentgelt an. Hier ist natürlich zu berücksichtigen, dass die polnische Bank ihren eigenen Umrechnungskurs zu Grunde legt.
Wenn aber PLN abgehoben, werden 1,75 % Auslandseinsatzgebühr berechnet. Bei der Umrechnung wird der Kurs von Visa vom Vortag des Buchungstages berücksichtigt.
Werden in der Türkei (nicht EWR) EURO abgehoben, dann fällt das Auslandseinsatzentgelt in Höhe von 1,75 % an. Bei der Umrechnung wird der Kurs der türkischen Bank für die Auszahlung berücksichtigt.
Bei Bargeldverfügungen in TRL, dann fällt das Auslandseinsatzentgelt in Höhe von 1,75 % an. Bei der Umrechnung wird der Kurs von Visa vom Vortag des Buchungstages berücksichtigt.
Grundsätzlich gilt: Bei Abhebungen in Ländern außerhalb des EWR werden immer 1,75 % Auslandseinsatzgebühr berechnet, egal ob in Währung oder EURO abgehoben wird.
Diese Regelungen greifen auch bei Filialen BNP Paribas.
Diese Gebühren werden analog auch bei bargeldlosen Zahlungen fällig.
Bei Abhebungen mit der V PAY Karte kommen noch zusätzlich die Gebühren des Automatenbetreibers dazu, die vor der Auszahlung angezeigt werden müssen.
Alle Infos können Sie hier nachlesen.
Ein Tipp für Sie: Für Verfügungen mit der VISA Card Gold fallen keine Auslandseinsatzgebühren an. Zudem verfügt die Karte über zahlreiche Zusatzleistungen.
Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen weiter.
Freundliche Grüße
CB_Petra
Community Moderatorin
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