@Langstrecke72 Die BaFin schreibt: "Ist eine Unternehmensanleihe mit einem Umtausch- oder Bezugsrecht auf andere Wertpapiere (z.B. Aktien) ausgestattet, wie dies z.B. bei (Pflicht)Wandel- und Optionsanleihen der Fall ist, sind diese als PRIP zu qualifizieren. Der Rückzahlungsbetrag unterliegt hier im Falle der Ausübung des Wandlungsrechts bzw. der Option Schwankungen aufgrund der Abhängigkeit von der Entwicklung eines Vermögenswertes, der nicht direkt erworben wird." Somit ist, meiner Meinung nach, eindeutig festgelegt, bei welchen Anleihen ein PRIP vorliegen muss. Möglich, dass dies in anderen Ländern anders ausgelegt wird. Wenn ich Deutschland ein Privatanleger ein solches Produkt ohne PRIP kaufen kann, könnte das mMn ein Wettbewerbsverstoß sein.
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