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Anleihe Rabobank nicht handelbar ?

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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 37
Registriert: 13.02.2014

Wieso kann ich die Nachranganleihe der niederländischen Rabobank (XS1002121454) bei der Consorsbank nicht handeln? Ich erhalte in der Ordermaske stets die folgende Fehlermeldung: "Aufgrund derzeit nicht vorhandener Basisinformationen zum gewünschten Instrument kann die Order nicht angenommen werden." Über mein Direkt-Depot bei einem Mitbewerber kann ich die Anleihe allerdings problemlos erwerben. Wo liegt das Problem bei der Consorsbank?

 

 

STICHT.AK RABOBK 14/UND. WKN A1ZCSB | ISIN XS1002121454 | Anleihe

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Aufsteiger
  • Community Junior
Beiträge: 3
Registriert: 31.05.2019

Hallo @alkali,

 

welche anderen Banken wären denn nutzbar ?

Ich bin bei der CB mit über 30 Anleihen (Mindestanlage 2.000 Stück, Stückelung 1.000) gescheitert, deren Rating bzw. wirtschaftliche Grundlagen und Aussichten für mich gut waren.

Vllt. sollte die CB einfach keine WPs mehr abbilden, die reguläre Kunden dank mangelnder "Basisinformationen" nicht ordern können.

Oder dem Kunden mitteilen, wo er besagt Basisinformationen für die CB besorgen kann.

Fragt sich auch, was darunter verstanden wird:

Mitbewerber "F" behält die gleichen Papiere aufgrund "regulatorischer Anforderungen" lediglich "professionellen Tradern" vor. Auf meine Anfrage konnte man mir nicht sagen, wer das eigentlich ist - und daß "F" eigentlich gar keine "professionellen Trader" besitzt.

Witzigerweise konnte ein Freund, langjähriger Kunde von "F" seit Anbeginn, die Papiere früher ordern.

Eine dritte Direktbank führte zu nicht ausgeführten Orders den Anlegerschutz heran.

Eigenartig nur, daß Schrottpapiere gekauft werden können. Und wenn von der Bank genehmigte "sichere" Papiere in den Keller gehen, zahlt mir auch keiner eine Entschädigung. Es drängt sich der Eindruck auf, daß man bewußt hinters Licht geführt wird - oder sehe ich das falsch ???

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Autorität
Beiträge: 4638
Registriert: 06.02.2015

@Langstrecke72 

Die BaFin schreibt: "Ist eine Unternehmensanleihe mit einem Umtausch- oder Bezugsrecht auf andere Wertpapiere (z.B. Aktien) ausgestattet, wie dies z.B. bei (Pflicht)Wandel- und Optionsanleihen der Fall ist, sind diese als PRIP zu qualifizieren. Der Rückzahlungsbetrag unterliegt hier im Falle der Ausübung des Wandlungsrechts bzw. der Option Schwankungen aufgrund der Abhängigkeit von der Entwicklung eines Vermögenswertes, der nicht direkt erworben wird."

 

Somit ist, meiner Meinung nach, eindeutig festgelegt, bei welchen Anleihen ein PRIP vorliegen muss. Möglich, dass dies in anderen Ländern anders ausgelegt wird. Wenn ich Deutschland ein Privatanleger ein solches Produkt ohne PRIP kaufen kann, könnte das mMn ein Wettbewerbsverstoß sein.

 

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
Enthusiast
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Registriert: 10.12.2014

@Langstrecke72 

Man darf ja hier keine Namen von Wettbewerbern nennen, aber bei einer orangenen holländischen Bank mit 3 Buchstaben geht der Handel problemlos. es gibt auch noch zwei andere Broker, aber die lassen sich schwerer umschreiben.

Für nicht professionelle Anleger ist dieses MIFID ein echter Rohrkrepierer.

Man kann ja bei Consors noch nicht einmal Anleihen von Lumen kaufen, weil das Basisinformationsblatt fehlt. 

Dort gibts bei gleichem Risiko wie Aktien Renditen um die 15 Prozent.

Bin froh, dass ich bei anderen Banken den Profistatus habe, hier handle dafür ich zu wenig, weil ich die Produkte nicht kaufen kann.

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