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Verlustvortrag

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
Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 03.07.2024

Mein Finanzamt hat mir aus früheren Aktiengeschäften einen Verlustvortrag bestätigt.

Wie gehe ich vor, wenn ich derzeitige Gewinne, die über meinen Freistelluungsantrag hinaugehen verrechen möchte, um die Kapitalertragssteuer zu vermeiden ?

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
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Beiträge: 1121
Registriert: 22.11.2016

Du musst die Daten aus der Steuerbescheinigung und deinen Verlustvortrag in deiner Steuererklärung angeben. Nur so können diese Verrechnet werden.


Autorität
Beiträge: 2235
Registriert: 12.01.2019

Hallo @Steuerfuchs ,

....nur damit keine Mißverständnisse entstehen; zur Verrechnung von Aktiengewinnen mit deinem Verlustvortrag musst du natürlich einen positiven Aktienertrag duch Verkauf erzielen - also erst einmal Abgeltungssteuer +Soli/KiSt zahlen -, der dann in deiner Steuerbescheinigung der Depotbank bescheinigt und dann in der Anlage KAP bei deiner Steuererklärung vom FA berücksichtigt wird.


Autorität
Beiträge: 3921
Registriert: 21.07.2017

 

Neben der Anlage KAP wäre dann noch hinzuweisen auf die Anlage Sonstiges, Zeile 17 und 18.

c&p aus der Anleitung zur Anlage Sonstiges:

 

Verlustabzug
Ihr Finanzamt hat für Sie zum 31. Dezember 2023 einen verbleibenden Verlustvortrag festgestellt?
Dann tragen Sie bitte in Zeile 17 eine „1“ ein.

Ergeben sich bei der Einkommensteuerveranlagung 2024 nicht ausgeglichene negative Einkünfte (Verlust), trägt Ihr Finanzamt diesen Verlust in die Jahre 2023 und 2022 zurück. Hierfür müssen Sie nicht tätig werden.

 

Möchten Sie auf den Verlustrücktrag verzichten, tragen Sie bitte in Zeile 18 eine „1“ ein.

Ihr Finanzamt stellt dann einen entsprechenden verbleibenden Verlustvortrag fest. Dieser kann in künftigen Jahren berücksichtigt werden.

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