Neben der Anlage KAP wäre dann noch hinzuweisen auf die Anlage Sonstiges, Zeile 17 und 18.
c&p aus der Anleitung zur Anlage Sonstiges:
Verlustabzug
Ihr Finanzamt hat für Sie zum 31. Dezember 2023 einen verbleibenden Verlustvortrag festgestellt?
Dann tragen Sie bitte in Zeile 17 eine „1“ ein.
Ergeben sich bei der Einkommensteuerveranlagung 2024 nicht ausgeglichene negative Einkünfte (Verlust), trägt Ihr Finanzamt diesen Verlust in die Jahre 2023 und 2022 zurück. Hierfür müssen Sie nicht tätig werden.
Möchten Sie auf den Verlustrücktrag verzichten, tragen Sie bitte in Zeile 18 eine „1“ ein.
Ihr Finanzamt stellt dann einen entsprechenden verbleibenden Verlustvortrag fest. Dieser kann in künftigen Jahren berücksichtigt werden.