Ich hatte angenommen, meine Verluste 2019, die nicht ausgeglichen wurden, würden automatisch in den Verlustverrechnungstopf 2020 übernommen und mit Gewinnen dieses Jahres verrechnet. Statt dessen geht alles neu los. Muss ich dies extra beantragen ? Oder was geschieht mit den Vorjahrsverlusten ? Bedanke mich schon mal für Aufklärung ...
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Hallo@yps,
...wenn du keine Verlustbescheinigung für 2019 aktiv beantragt hast, dann werden die Verluste automatisch in den VVT für 2020 übernommen.
Sollte dein 2020 VVT Null sein, aber in 2019 noch Verluste offen waren, dann ist irgendetwas schief gelaufen.....
Waren die 2019er Verluste im allgemeinen VVT oder im Aktien VVT oder ggfs. in beiden???
Würde mal die Kundenbetreuung diesbezüglich kontaktieren.......
Grüße
onra
Hallo @yps ,
.....jow, bei deiner/eurer Steuererklärung 2019 Anlage KAP.
Schau mal hier......
Grüße
onra
Hallo, @yps ,
gräm' Dich nicht, Du bist nicht der Erste, nicht der Einzige und auch nicht der Letzte, dem dieses Missgeschick (<= hier findest Du die Regularien) passiert.
Dass ist auch bei mir schief gelaufen. der Verlust-Verrechnungstopf ist plötzlich weg. Eine schlüssige Antwort der Kundenbetreuung ist nicht zu erhalten. Da werden einem nur Zahlen entgegengeschleudert. Im Archiv kann man nicht nachschauen, alles weg von 2019.... Was macht man da?????? Bitte um Antwort anderer Betroffener.
Wenn ich ihren Sachverhalt richtig verstehe, müssten sie die Erträgnisaufstellungen der letzten Jahre im Online-Archiv finden können.
Hier werden auch die Verlusttöpfe aufsummiert oder vermindert, je nach dem.
Diese Summen plus die Erträge/Verluste in 2019 werden dann in der gesonderten Verlustbescheinigung aufgelistet.
Diese erhalten sie ca. Ende März mit Datum 31.12.2019 und sie werden ihnen ins Archiv eingestellt.
Dann sehen sie auch die Zeilenangabe, wo was in die KAP einzutragen ist.
Nur keine Panik, piano ist angesagt. 🙂 Die Verluste sind nicht weg!
Hallo @PIANO,
ein Verlustverrechnungstopf ist nicht plötzlich weg. Er kann, wie in diesem Thread bereits korrekt besprochen, von der Consorsbank auf Kundenwunsch ausgewiesen werden, um die bestätigten Verluste im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu nutzen. Bitte beachten Sie hierbei, dass hier nur die Verrechnung mit Einkommen aus anderen Kapitalanlagen möglich ist.
Der zweite, weit häufigere Fall ist die Verrechnung von Gewinnen im gleichen Steuerjahr. Das darf ich auch in Ihrem Fall vermuten. Konkret hat bei Ihnen zum Jahreswechsel wohl kein Verlust bestanden, der ins Neue Jahr hätte übertragen werden konnte.
Bei der Interpretation der Zahlen, welche man Ihnen zur Verfügung gestellt hat, helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der telefonischen Kundenbetreuung.
Beste Grüße
CB_ Kai
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