abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verkauf von Fonds wenn neue Einstandsdaten 01.01.2018 nicht vorliegen

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Regelmäßiger Autor
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 21
Registriert: 05.09.2017

Hallo,

 

in der Wissensdatenbank heißt es hier

https://wissen.consorsbank.de/t5/Investmentsteuer/Kann-ich-meine-Fondsanteile-verkaufen-solange-die-...

 

dass die Fonds zwar verkauft werden können, eine Abrechnung erst erstellt wird wenn die neuen Einstandsdaten vorliegen.

Des weiteren ergäbe sich keine Beeinträchtigung der Liquidität.

Das ganze könne sich bis Mitte Februar 2018 hinziehen.

 

1)

Wie sehe ich ob die Einstandsdaten für einen Fond von der KAG bereits vorliegen (ohne dass ich wissen muss wie die alten Einstandsdaten waren um dann ständig zu vergleichen ob sie sich geändert haben)

2)

Wie schnell wird eine Abrechnung erstellt wenn die neuen Einstandsdaten vorliegen?

3)

Bekomme ich zumindest einen Teil des Verkaufserlöses vor der entgültigen Abrechnung gutgeschrieben, oder bleibt alles gesperrt bis zu Abrechnung?

4)

Es heißt dass dass meine Liquidität gewährleistet sei. Wie soll das funktionieren?

Bei der Consorsbank gibt es auf dem Verrechnungskonto den maximalen Verfügungsrahmen. Dieser setzt sich zusammen aus Guthaben auf Konten, WP im Depot und einem evtl. Kreditrahmen. Wertpapiere im Depot erhöhen den Verfügungsrahmen nicht um dem tatsächlichen aktuellen Kurswert, sondern zählen nur zu einem Teil in den Verfügungsrahmen.

Wenn ich WP in dem Zeitraum bis zum Vorliegen der Einstandsdaten verkaufe, dann zählen die WP bis dahin vermutlich gar nicht mehr zum Verfügungsrahmen da sie ja verkauft sind. Der Erlös aus dem Verkauf wird aber nur zum Teil (abhängig von der Antwort auf Frage 3) sofort dem Verrechnungskonto gutgeschrieben, oder eben gar nicht da die entgültige Abrechnung und damit der entgültige Erlös fehlt.

Wenn weder die WP noch der Verkaufserlös in den Verfügungsrahmen zählen, wie soll ich dann weiter mit dem Geld arbeiten können?

Ich kann dann weder neue WP kaufen (Kaufkraft auf dem Verrechnungskonto nicht vorhanden) noch kann ich Geld nach extern überweisen, noch werden Lastschriften eingelöst wenn nicht durch Guthaben/andere WP im Depot/Kreditrahmen der entsprechene Verfügungsbetrag zur Verfügung steht.

 

Einfaches Beispiel:

Ich habe im Depot Fonds mit Kurswert 1000 Euro. Ich habe weder einen Kreditrahmen, keine WP im Depot und kein Guthaben auf den Konten. Am 05.01.18 verkaufe ich die Fonds. Die neuen Einstandsdaten kommen aber erst zum 10.02.18.

Welchen Verfügungsrahmen habe ich denn nun bis zum 10.02.18?

 

Bitte erläutern, Danke.

 

Gruß

Martin

 

0 Likes
23 Antworten 23

Autorität
Beiträge: 4642
Registriert: 06.02.2015

@didop, liegen keine entsprechenden Daten vor, könnte die Ersatzbemessungsgrundlage greifen. Im InvStG §56 (3) steht: "Kann der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung nicht ermittelt werden, so sind 30 Prozent des Rücknahmepreises oder, wenn kein Rücknahmepreis festgesetzt ist, des Börsen- oder Marktpreises als Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug anzusetzen (Ersatzbemessungsgrundlage)".

In meinen Augen wäre das nur vorübergehend von Vorteil, wenn z.B. der steuerliche Gewinn weit über den 30% liegt. Liegen die Daten dann vor, erfolgt (evtl.) eine entsprechende Korrektur und man bekommt Geld zurück oder muss Steuern nachbezahlen. Das Geld kann man zum Kauf von neuen Wertpapieren verwenden. Im Konto steht dann eventuell ein negativer Betrag, aber die Buchung erfolgt mit korrektem Valuta.

0 Likes

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 9
Registriert: 23.10.2016

Da ich auch bei einer anderen Bank ein Depot unterhalte mit z.Teil gleichen Fonds muss ich feststellen, das diese Fremdbank schon seit mehreren Tagen Umstellungskurse bzw. neue Einstandskurse der Fonds mit den WKN ETF068 und 847509 angibt, Consors dazu aber noch nicht in der Lage ist. Liegt das etwa daran, dass die IT von Consors mit der Umstellung überfordert ist?

MfG

Saronni

0 Likes

Aufsteiger
  • Community Beobachter
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 1
Registriert: 10.03.2018

Mittlerweile haben wir den 10. März, und noch immer ist man nicht in der Lage, eine exakte Abrechnung von Fondsverkäufen vorzunehmen. Auch bei der versprochenen Aktualisierung der Darstellung der Fondsentwicklung im Depot, still ruht der See.

 

Es ist schlichtweg zum Kotzen. Begebe mich mal auf Erfahrungsaustausch bei anderen Brokern, dann werde ich entscheiden.

0 Likes

Moderator
Beiträge: 448
Registriert: 15.10.2015

Hallo @harrald,

willkommen in der Community und vielen Dank für Ihre ehrlichen Worte.

Bisher wurden ca.99% aller Kundenumsätze fiktiv veräußert. Dass noch nicht 100% "abgearbeitet" sind, liegt an der im Einzelfall hohen Komplexität. Selbstverständlich werden diese Verkäufe mit hoher Priorität folgen.

Ich bitte daher noch um ein wenig Geduld.

Beste Grüße

CB_Petra
Community Moderatorin

0 Likes
Antworten