abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verkauf von Fonds wenn neue Einstandsdaten 01.01.2018 nicht vorliegen

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Regelmäßiger Autor
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 21
Registriert: 05.09.2017

Hallo,

 

in der Wissensdatenbank heißt es hier

https://wissen.consorsbank.de/t5/Investmentsteuer/Kann-ich-meine-Fondsanteile-verkaufen-solange-die-...

 

dass die Fonds zwar verkauft werden können, eine Abrechnung erst erstellt wird wenn die neuen Einstandsdaten vorliegen.

Des weiteren ergäbe sich keine Beeinträchtigung der Liquidität.

Das ganze könne sich bis Mitte Februar 2018 hinziehen.

 

1)

Wie sehe ich ob die Einstandsdaten für einen Fond von der KAG bereits vorliegen (ohne dass ich wissen muss wie die alten Einstandsdaten waren um dann ständig zu vergleichen ob sie sich geändert haben)

2)

Wie schnell wird eine Abrechnung erstellt wenn die neuen Einstandsdaten vorliegen?

3)

Bekomme ich zumindest einen Teil des Verkaufserlöses vor der entgültigen Abrechnung gutgeschrieben, oder bleibt alles gesperrt bis zu Abrechnung?

4)

Es heißt dass dass meine Liquidität gewährleistet sei. Wie soll das funktionieren?

Bei der Consorsbank gibt es auf dem Verrechnungskonto den maximalen Verfügungsrahmen. Dieser setzt sich zusammen aus Guthaben auf Konten, WP im Depot und einem evtl. Kreditrahmen. Wertpapiere im Depot erhöhen den Verfügungsrahmen nicht um dem tatsächlichen aktuellen Kurswert, sondern zählen nur zu einem Teil in den Verfügungsrahmen.

Wenn ich WP in dem Zeitraum bis zum Vorliegen der Einstandsdaten verkaufe, dann zählen die WP bis dahin vermutlich gar nicht mehr zum Verfügungsrahmen da sie ja verkauft sind. Der Erlös aus dem Verkauf wird aber nur zum Teil (abhängig von der Antwort auf Frage 3) sofort dem Verrechnungskonto gutgeschrieben, oder eben gar nicht da die entgültige Abrechnung und damit der entgültige Erlös fehlt.

Wenn weder die WP noch der Verkaufserlös in den Verfügungsrahmen zählen, wie soll ich dann weiter mit dem Geld arbeiten können?

Ich kann dann weder neue WP kaufen (Kaufkraft auf dem Verrechnungskonto nicht vorhanden) noch kann ich Geld nach extern überweisen, noch werden Lastschriften eingelöst wenn nicht durch Guthaben/andere WP im Depot/Kreditrahmen der entsprechene Verfügungsbetrag zur Verfügung steht.

 

Einfaches Beispiel:

Ich habe im Depot Fonds mit Kurswert 1000 Euro. Ich habe weder einen Kreditrahmen, keine WP im Depot und kein Guthaben auf den Konten. Am 05.01.18 verkaufe ich die Fonds. Die neuen Einstandsdaten kommen aber erst zum 10.02.18.

Welchen Verfügungsrahmen habe ich denn nun bis zum 10.02.18?

 

Bitte erläutern, Danke.

 

Gruß

Martin

 

0 Likes
23 Antworten 23

Regelmäßiger Autor
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 21
Registriert: 05.09.2017
bist Du sicher dass der volle Verkaufserlös zur Verfügung steht? Und dabei muss man auch auf die VVT achten (bei dem Verkauf eines Fonds bei einer anderen Bank war die pauschale Versteuerung wegen noch nicht vorliegender Einstandsdaten nur in den VVTs zu sehen, sprich es wurde zuviel vom VVT verrechnet).
Das kann fast nicht stimmen, denn ganz banal, dann hätte die Consorsbank den ganz oben verlinkten Beitrag und der Liquidität überhaupt nicht schreiben müssen.
Ausserdem, wenn alles auf den Cent genau stimmen würde auch wenn die Einstandsdaten nicht vorliegen, dann bräuchte es keine nachträgliche Abrechnung.
Auch der Hinweis mit der Kundenbetreuung sagt mir dass es eben doch Unterschiede gibt zu dieser Sondersituation jetzt und einem normalen Verkauf.

@Myrddin
Der Kontoguthaben steht mit dem vollen Betrag bei verfügbarer Betrag zur Verfügung, sprich die Gutschrift nach dem Verkauf wirkt zu 100% auf den Verfügungsrahmen. Dinge im Depot (WP, Edelmetalle) werden unterschiedlich und stehen nur zum Teil als verfügbarer Betrag zur Verfügung. Die Depotinhalte werden also nur zum Teil "beliehen".
0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 790
Registriert: 08.12.2014

Hallo @blacksun,

 

war der erste Absatz auch an mich gerichtet? Falls ja, ich dachte ich hätte deutlich gemacht das ich mit nichts wirklich sicher bin, weil ich das alles nicht auf den Euro genau nachrechnen habe, als das noch in der Schwebe war.

 

Um ganz ehrlich zu sein war mir das auch egal, ich halte Strategie-bedingt einen etwas höheren Cash-Anteil, also war es jetzt nicht zwingend notwendig sofort an das Geld zu kommen. Geplante Käufe konnten aus dem vorhandenen Cash-Bestand bedient werden.

 

Ich habe mich nur etwas geärgert, dass der Verkauserlös irgendwo unverzinst "herumschwebt" und hätte aus diesem Grund mit der Zeit versucht den Druck bezüglich Abrechnung zu erhöhen.

 

Und ja natürlich war es "anders als normal". Normal wird spätestens nach zwei Tagen abgerechnet und gut ist. Es ging ja nur darum ob man an Geld gekommen wäre, während der Zeit bis die Abrechnung endlich erfolgt ist und man wäre. Das man sich in so einem Fall rückversichern sollte wie vorzugehen ist, steht auf einem anderen Blatt.

 

Die ganze Geschichte mit dem Effekten-Lombardkredit ist bei der Consorsbank einfach grausam intransparent. Man könnte meinen hier handelt es sich um super wichtige Geschäftsgeheimnisse und der Kunde wird absichtlich möglichst dumm gehalten wie sich sein Verfügungsrahmen denn nun zusammensetzt. Das es anders geht beweist mein neuer Haupt-Broker, denn hier kann ich Tagesaktuell auf den Cent genau prüfen wie viel Margin mir für jedes vorhandene Wertpapier genau zur Verfügung steht.

Für den verkauften Fond wurde mir vor geraumer Zeit von der Consorsbank per Anschreiben mitgeteilt das eine Beleihung nicht mehr möglich sei (Beleihungsquote 0%) und weil ich nichts anderes mehr dazu gehört habe, bin ich davon ausgegangen das wäre so geblieben.

 

Gruß

Myrddin

0 Likes

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 5
Registriert: 23.09.2016

Du hast am 02.01. verkauft, also vermutlich im alten jahr gekauft.

Hast Du die Abrechnung schon im Archiv und wenn ja, gibt es einen Posten "Akkum. thesaurierte Erträge fikt. Veräußerung", der zu den Kapitalerträgen addiert wird?

 

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 790
Registriert: 08.12.2014

Hallo @nick009,

 

ja das wird in der Abrechnung genau so aufgeführt. Auch wenn es in meinem Fall Verluste waren. 😉

 

Gruß

Myrddin

0 Likes

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 5
Registriert: 23.09.2016

Hallo @Myrddin

 

vielleicht ist der Thread "Akkum. thesaurierte Erträge" dann auch was für Dich.

https://wissen.consorsbank.de/t5/Wertpapierhandel/quot-Akkum-thesaurierte-Ertr%C3%A4ge-quot-auf-auss...

 

Offensichtlich werden fiktive Erträge angesetzt, die faktisch gar nicht angefallen sind und später irgendwie (durch die Fondsgesellschaft oder in der Steuererklärung) wieder korrigiert werden müssen, sonst wird zuviel ans Finanzamt entrichtet...
Gruss, Nick

 

0 Likes

Regelmäßiger Autor
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 21
Registriert: 05.09.2017
nein, der erste Absatz war die Rückfrage an immermalanders
 
nur das nach @Myrddin war für Dich
 
0 Likes

Autorität
Beiträge: 4642
Registriert: 06.02.2015

@blacksun, ich habe es nicht komplett nachrechnet, aber die Erhöhung des verfügbaren Betrages müsste dem Verkaufserlös entsprechen. Der VVT hat sich (bisher) durch diese Transaktion nicht geändert. Hat denn die andere Bank eine vorläufige Abrechnung erstellt, aus der die Abzüge ersichtlich sind? Alles andere geht mMn GAR NICHT!!

0 Likes

Regelmäßiger Autor
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 21
Registriert: 05.09.2017

@immermalanders

eine Abrechnung wurde erstellt. Von vorläufig steht da nichts darin. Ich befürchte dass das bei mir nicht die Pauschalversteuerung war weil die Einstandsdaten noch nicht da waren, sondern die Pauschalversteuerung weil die KAG den Rechenschaftsbericht noch nicht veröffentlicht hat.

siehe weiter oben der Link zu dem anderen Thread.

 

Bei der Pauschalversteuerung wegen fehlender Einstandsdaten wird wenigstens taggenau abgerechnet.

Bei Pauschalversteuerung wegen fehlendem Rechenschaftsbericht wird 6% vom Vorjahreskurs zum 31.12. genommen, ohne zeitliche Einschränkungen.

 

0 Likes

Moderator
Beiträge: 448
Registriert: 15.10.2015

Hallo liebe Mitglieder,


das Thema Steuern und wann wie viel davon abgeführt wird, ist derzeit auf Grund des neuen Investmentsteuergesetztes ein viel diskutiertes.


Da uns allen dazu, aus verständlichen Gründen, mehr oder weniger die Erfahrungen fehlen,
habe ich die Anfragen den zuständigen Kollegen weitergeleitet.


Sobald uns Moderatoren nähere Informationen vorliegen, "mischen" wir uns hier wieder ein.

Eine gute Woche und gute Geschäfte

CB_Petra
Community Moderatorin

0 Likes

Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 15.12.2014

Ich verfahre wie folgt: Nach verstreichen von 15 Tagen, bekommt die Bank (wie jeder andere Schuldner auch) eine Mahnung mit Zahlungsaufforderungsfrist, und bei Missachtung eine zweite mit Unkosten/Schadensersatzforderung, und bei Missachtung dieser, geh ich straks zu Gericht und erwerbe einen Pfändungstitel. Es kann net sein dass Consorsbank Aufträge annimmt wohlwissend (vorsätzlich) aber zumindest grob fahrlässig, obwohl sie wissen das sie damit den Kunden dadurch schädigen  und den Auftrag nicht vollständig ausführen können...wer kriegt eigentlich die Dividente solange ein Wertpapier in der Schleife hängt. Auch da ist die Bank zu Schadensersatz verpflichtet, und zwar solange bis Wertpapier oder Verkaufserlös verbindlich gebucht ist.

Mfg

Ein stinkesauerer Kunde

0 Likes
Antworten