Hallo Community,
mich interessiert ob es vieleicht auch jemanden so ergangen ist wie mir?
Als Altaktionär von der Lufthansa habe ich von den Bezugsrechten gebrauch gemacht und habe eine Weisung erteilt. Beschrieben wurde der Vorgang in den Terminanschreiben.
Ich habe mich dann am 27.09. entschlossen weitere Bezugsrechte zu kaufen. Mit erstaunen habe ich dann am 30.09. festgestellt, dass die neuen Bezugsrechte bestens verkauft wurden. Auf Nachfrage bei Consors weil keine Weisung telefonisch erteilt wurde?!
Für mich war selbstverständlich, dass meine Weisung, die ich bereits erteilt habe auch für die neuen Bezugsrechte gilt, zumal ich online auch keine Möglichkeit hatte eine zweite Weisung zu erteilen!
Wie seht ihr die Sache?
Korrekt wäre der folgende Weg gewesen: erst mal überlegen, was man will. Und dann die Option wählen: Bezug von 600 Aktien plus x Aktien unter Zukauf von x Bezugsrechten. Damit wäre die Weisung eindeutig gewesen.
@CB Das war der letzte Beitrag, den ich in dieser Community verfasst habe. Nachdem ich beim Schreiben der Antwort erneut rund 1 - 2 Minuten nach der letzten Aktivität ausgeloggt wurde und diese komische Bank die 5 Minuten einfach nicht in den Griff bekommt, habe ich genug von dem Theater. Wenn man schon seine Zeit für solche Dinge opfert, dann will nicht auch noch ständig durch die dauernden Softwaremängeln verar... werden. erich12 wird sich freuen!
(...) Hättest Du der Bank für die zusätzlichen BZR die Weisung "Ausüben" erteilt, hättest Du für jede bezogene Aktie den Bezugspreis von EUR 3,58.- bezahlen müssen.(...)
Genau das Problem der Erteilung der Weisung ist das Problem!
Über "Mein Konto & Depot - Depot - Kapitalmaßnahmen - Weisung erteilen" war es nicht möglich.
(...) Ob die Sache bei einer Filialbankverbindung mit integriertem vom Kunden verwaltetem Online-Depot anders gelaufen wäre, wage ich zu bezweifeln; da hätte auch niemand angerufen und gefragt:
" Sie, Herr/Frau Geigenspiel, was wollen Sie mit Ihren Lufthansa-BZR machen? Ausüben oder bestens verkaufen?" (...)
Das erwarte ich nicht, aber ich möchte schon beim Kauf der BZR oder im Terminanschreiben informiert werden, dass eine Weisung beim Kauf einer zweiten Tranche nur telefonisch möglich ist und nicht über "Mein Konto & Depot - Depot - Kapitalmaßnahmen - Weisung erteilen". Bei einer Onlinebank gehe ich von einer online Abwicklung aus.
(...) Korrekt wäre der folgende Weg gewesen: erst mal überlegen, was man will. Und dann die Option wählen: Bezug von 600 Aktien plus x Aktien unter Zukauf von x Bezugsrechten. Damit wäre die Weisung eindeutig gewesen.(...)
Ich bezweifele das auch in diesem Fall unter "Mein Konto & Depot - Depot - Kapitalmaßnahmen - Weisung erteilen" eine Erteilung möglich gewesen wäre und die Erteilung telefonisch zu erfolgen hat, wenn das bekannt ist?!
Eure Beiträge waren auf jeden Fall sehr informativ und haben mir neue Sichtweisen eröffnet!
Nachdem ich bei Lufthansa keine zusätzlichen Aktien beziehen wollte, habe ich nicht darauf geachtet. Bei allen anderen Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechtshandel, die ich mitgemacht habe, war diese Option immer gegeben
@Geigenspiel : Hier eine verständliche Abhandlung speziell zur letzten LH-Kapitalerhöhung.
Demnächst lässt sich das Thema anhand der anstehenden TUI-KE vertiefen.
Auch bei Consors zahlt man Lehrgeld.
Dafür darf man lernen, wie man es das nächste Mal nicht machen darf.
Wie man es richtig machen muss, darauf sollte hier eine Antwort vom Moderator eingestellt werden.
Er kann sich sicherlich den Text dazu von einem Fachmann der Bank besorgen.
Ist dies nicht auch Zweck der Community ?
Hallo @Geigenspiel,
danke für Ihre Nachricht. Ich habe nun für Ihre Anfrage eine Antwort von den Kollegen erhalten.
Wollen Kunden Bezugsrechte nach Extag und während des Bezugsrechtehandels zukaufen, werden diese nicht gesondert durch uns angeschrieben. Zur Ausübung ist eine aktive Weisung Ihrerseits notwendig. Gerne können Sie das genauer in unseren AGB's nachlesen unter "Sonderbedingungen für den Handel in Finanzinstrumenten" und "Grundsätze zur Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten".
Eine Weisung für zugekaufte Bezugsrechte kann auch online erteilt werden. Sollte diese aus unbestimmten Grund online nicht eingestellt werden, so erfolgt der Handel direkt über unsere Kundenbetreuung. Sofern wir Ihrerseits keine aktive Weisung erhalten, werden die Bezugsrechte, gemäß unserer AGB's, am letzten Handelstag von uns verkauft, wie es in Ihrem Fall geschehen ist.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit klären konnte.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
CB_Evelin
Community-Moderatorin