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Gewinnvortrag

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Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 27.12.2020

Guten Tag,

 

ich hoffe mein Anliegen ist nicht zu banal, möchte aber sicher gehen:

 

Ich habe im ersten Halbjahr 2021 Gewinne aus Aktienverkäufen erzielt und von der Bank versteuert. Jetzt im zweiten Halbjahr stehen meine restlichen Aktien deutlich im Verlustbereich. Meine Frage: Wenn ich die jetzt im zweiten Halbjahr verkaufe könnte ich ja einen Teil oder alle meine Gewinne und gezahlten Steuern ausgleichen. Soweit so klar. Könnte ich aber auch bis nächstes Jahr mit dem Verkauf warten in der Hoffnung, dass die Verluste geringer werden und erst dann mit den Gewinnen und Steuerzahlungen aus 2021 diesem Jahre verrechnen (lassen). Also eine Art Gewinnvortrag. Oder gibt es nur den Verlustvortrag bei Aktienhandel?

 

Vielen Dank.

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
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Beiträge: 2209
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Hallo @FJ007 ,

....wenn du dieses Jahr deine Aktienverluste durch aktiven Verkauf nicht dagegen rechnest (Sparerfreibetrag mal außen vor...), dann bleibt es bei der Abgeltungsversteuerung deiner positiven Aktienerträge > 801€ SpFB.

Deine momentanen Aktienverluste sind ja nur Buchverluste auf dem Papier, solange du nicht aktiv verkaufst. Machst du nix, dann wird im nächsten Jahr 2022 der SpFB wieder mit 801€ am Start sein und deine derzeitigen Buchverluste sind entweder geringer oder größer geworden oder gleich geblieben. Deine derzeitigen positiven Aktienerträge spielen für das nächste Steuerjahr keine Rolle mehr.

------>

Möchtest du also Aktienverluste realisieren und entsprechend verrechnen lassen, dann durch aktiven Verkauf im gleichen Steuerjahr. Bereits gezahlte Abgeltungssteuer würde dann durch eine zeitnahe neue Steuerverprobung verrechnet und der entsprechende Erstattungsbetrag von der Depotbank auf dein Verrechnungskonto fließen.

 

LG+

onra


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Beiträge: 1702
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@FJ007 

@onra 

Hat ja schon deine Frage beantwortet. Wenn du alles verstanden hast, dann ist ja gut.

 

Ich beschäftige mich immer mit dem Thema und setze deine Frage aktiv um.

Deine Gewinne kannst du nur in diesem Jahr mit Verlusten verrechnen. 

Hast du z.B. 4000 Gewinn gemacht, werden dir 1000€ Kap + Soli abgezogen.

Machst du mit Verkäufen einen Verlust von 4000€ , bekommst du automatisch diese gezahlten Steuern zurück.

 

Bei geringeren Verlusten bekommst du natürlich nur einen Teil rückerstattet.

Der übrig gebliebene Gewinn geht Ende des Jahres verloren.

 

Machst du höhere Verluste als 4000€ , z.B. 6000 , bekommst du die 1000€ rückerstattet, die restlichen Verluste wandern in den Verlusttopf.

Im Gegensatz zu den Gewinnen werden die Verluste im Verlusttopf Jahr für Jahr fortgeschrieben, bis sie wieder und hoffentlich durch 

Gewinne ausgeglichen werden.

Ich achte darauf, dass ich Ende des Jahres keinen merklichen Gewinn im Depot stehen habe. 

 


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Registriert: 21.07.2017

@FJ007 :

Einen Gewinnvortrag gibt es nur bei bilanzierenden Unternehmen, und selbst da kommt es auf die Gesellschaftsform an.

 

@erich12 :

"(...) Der übrig gebliebene Gewinn geht Ende des Jahres verloren. (...)

 

Ich weiß zwar, wie Du es meinst, trotzdem eine Klarstellung, weil der Gewinn de facto nicht verloren geht:

Im laufenden Jahr bereits abgeführte Abgeltungssteuern lassen sich nur im selben Jahr durch vorgetragene und/oder neu generierte Verluste reduzieren.


Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 27.12.2020

Vielen Dank für die Hilfe. 

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