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TUI: Kapitalerhöhung gegen bar und die Möglichkeiten

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Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 07.01.2021

Liebe Community,

 

ich habe noch nie eine Kapitalerhöhung mitgemacht und dementsprechend fehlt das Wissen respektive der richtige Umgang damit. Als Kleinaktionär von TUI wurde ich formell über die staatliche Beteiligung informiert, die die Tage in den Medien ist. Nun muss ich eine Weisung angeben, allerdings --- und da bin ich ehrlich --- kenne ich mich nicht aus und würde nicht auf Anhieb wissen, was für mich das Beste ist? Vielleicht hat jemand Lust, mir kurz (gerne auch ausführlich wer mag) zu erklären, welche Entscheidung in meinem Sinne die beste ist. Hier die Erklärung zur Kapitalerhöhung gegen bar:

 

Screenshot 2021-01-07 123534.png

Das sind meine Optionen:

Screenshot 2021-01-07 123553.png

 

Ich bin Euch für Eure Hilfe, Eure Zeit und das Engagement sehr dankbar.

Viele Grüße

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
Aufsteiger
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Jetzt aber mal ne dumme Frage, ich habe gerade mit Consors telefoniert, und der sagt mir, wenn ich die neuen Aktien haben will, dann zahle ich die BZR plus 1,07 € ??? Das macht doch keinen Sinn.... Hat schon jemand eingelöst hier ? Sollte doch dann tatsächlich nur 1,07 kosten, oder


Gelegentlicher Autor
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Hast du erläuter, dass du schon Bezugsrechte besitzt?

Du kannst sie nämlich auch ohne Altbestand am Markt erwerben. Dann würdest du die BZR + 1,07 EUR bezahlen.

 

Sonst sollten aber nur die 1,07 pro Aktie + Gebühren (steht in dem FAQ-Schreiben im Postfach) bezahlen.

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Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

Inzwischen wurden lehrreiche 14 FAQs ins Online-Archiv eingestellt.

Wer steuerliche Altbestände (vor 2008 gekauft) besitzt, hat nach FAQ Nr. 14 eventuell Handlungsbedarf.

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Gelegentlicher Autor
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Ich würde mich aber auch mal über eine Stellungsnahme eines "Offiziellen" hier freuen:

 

Ich habe 19,53 Stück TUI-Aktien im Depot. Habe ich es richtig verstanden, das man mindestens 29 Aktien besitzen muss, um dann 25 neue zu erwerben?
Unter 25 neue kann man nicht beziehen?

 

Möchte ich eine Weisung erteilen, um 25 neue Aktien zu erwerben und das Bezugsrecht auszuüben, steht in der Rechnung, dass somit 9,472 Bezugsrechte noch erworben werden (korrekt) und dann mit meinen 29 Bezugsrechten 25 Aktien zu je 1,07 gekauft werden.

 

Nur leider kann ich, wie hier auch schon einige andere festgestellt haben, das Bezugsrecht nicht ausüben!

(Fehler: "Für diese Gattung können keine bruchstückhafte Order angenommen werden.")


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Ich hätte noch eine Frage zu den Gebühren von 1% oder min. 2,50 Euro. Das bezieht sich auf die gesamte Oder, oder? Nicht etwa pro Aktie wenn ich meine Bezugsrecht war nehme, oder?

Zum Beispiel:
Ich habe 100 "alte" Aktien, jetzt kann ich also 75 neue Aktien zu 1,07 Euro dazu kaufen (auf Grund meiner Bezugsrechte von 29:25) und 13 Bezugsrechte blieben übrig - welche dann durch Consors am letzten Tag verkauft werden.

Die Gebühren in ca. -> 75x 1,07 = 80,25 -> davon dann 1% -> min 2,50 Euro macht 82,75 Euro für 75 neue Aktien oder 75x 2,50 Euro (Gebühren) + 1,07 Euro -> 267,75 Euro für 75 Aktien ?!

 

Je nachdem würde das ganze ja Sinn oder eben (gar) keinen Sinn machen.


Danke für Eure Hilfe!

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Hallo @Wolf_Nick ,

...die Gebühren für die BZR beziehen sich immer auf das gesamte Ordervolumen.

1% des Ordervolumens, aber vmindestens 2,50€.

Für dich speziell:

75 x 1,07€/St. = 80,25€. Das ist dein Ordervolumen.

1% deines Ordervolumens beträgt 0,80€; dies ist weniger als die Mindestgebühr. Also gilt die Mindestgebühr von 2,50€ für deine 75 Stücke mit einem Ordervolumen von 80,25€.

Das müsste aber jetzt klar sein, oder...?

 

LG

onra

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Perfekt vielen Dank onra!

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Gelegentlicher Autor
Beiträge: 15
Registriert: 21.01.2015

So richtig verstanden - weil...
a) noch nie intensiv damit (Kapitalerhöhungen aus Sicht von Altaktionären) beschäftigt und
b) noch von niemandem "auf den Punkt gebracht" erklärt bekommen
...habe ich es noch nicht, trotz zumindest 1 Stunde Beschäftigung damit (lesen aller Infos der CB inkl. FAQs und Bundesanzeiger etc.).

 

Liesse sich denn folgendes behaupten:
- Ausübung der Bezugsrechte (= Erwerb der neuen Aktien gemäß Bezugsrechte) kann ein günstiger Weg sein, an Aktien des Unternehmens zu kommen (bezogen auf die niedrigeren Order-Gebühren von min. 2,50 € im Vergleich zu min. 9,95 € bei einem regulären Kauf)
- Ausübung der Bezugsrechte ist der einzige, als Altaktionär nicht verwässert zu werden und so seinen bisherigen Anteil am Unternehmen beizubehalten
- Nicht-Ausübung der Bezugsrechte (bei CB = automatischer Verkauf der Bezugsrechte durch die Bank am letzten Tag) führt zu einer Barauszahlung

 

Mal angenommen diese Schlussfolgerungen sind so im Grunde mehr oder weniger korrekt: ich weiß noch immer nicht, wie man im konkreten Fall TUI verfahren sollte. Vor allem weil mir nicht klar ist, woran ich diese Entscheidung festmachen sollte.

 

Was sind die Entscheidungskriterien (z. B. Entwicklung der Bezugsrechtpreise und des Aktienkurses?)?

 

Oder kommt es letztlich wirklich auf die simple Frage an: glaube ich weiterhin an das Unternehmen und seine rosige Zukunft - oder nicht?
-> Wenn "Ja, glaube ich!" dann BZR ausüben
-> Wenn "Ja, glaube sehr daran!" dann BZR ausüben + zusätzlich junge Aktien dazu kaufen
-> Wenn "Nein, trotz Staatshilfen wirds bergab gehen!" dann BZR nicht ausüben

 

Was meinen die Profis dazu? Grobe Denkfehler, Korrekturen, Zustimmung?

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Hallo @MoneyHero ,

...das kann dir niemand wirklich seriös vorhersagen. Wie auch? Es wird sich am Markt eine Erwartungshaltung nach Angebot und Nachfrage der Marktteilnehmer ergeben. Nach Ende der Bezugrechtefrist kommen dann noch ca. 500 Mill. junge Aktien auf den Tisch; es wird sich dann für die TUI-Aktien ein Verwässerungsmischkurs einstellen, der von den Marktteilnehmern gemixt wird.......

Hast du auch schon den Link von Lisa gelesen...?

 

https://aktiengram.de/bezugsrecht-tui-kapitalerhoehung/

 

Vielleicht hilft es, wenn du mal überlegst, ob du mit deinen Bestandsaktien einen Gewinn oder Verlust hast, wenn du verkaufen würdest.

Dazu dann mal schauen, was ein Verkauf der BZR momentan einbringen würde......

Strich 'drunter ziehen und sehen, ob du gewinnig oder verlustig wärest.....

Wenn du noch Altbestände hast, dann käme noch das Steuerthema auf den Tisch.....

Und denke bei ggfs. Frischaktienbezug nach der Frist auch über FiFo nach......

Ich habe selbst die Variante gefahren, dass ich vor der BZR-Frist alle TUI-Aktien zu etwa 5,5€ verkauft habe und mich auf nichts einlassen wollte. War natürlich auch eine einfache Entscheidung, weil ich einen mittleren Einstandskurs von 3,4€ hatte. Also habe ich die Gewinne realisiert; das hat noch nie geschadet.....und beschäftige mich nach der BZR-Frist mal wieder neu mit den verwässerten TUI-Aktien, wenn man sieht, wohin die Reise zunächst gehen wird.....

Das hilft dir momentan auch nicht so richtig weiter, aber es geht ja in erster Linie ja auch um diversifizierten Gedankenaustausch.....

Viel Glück bei deiner Entscheidung......, irgendwann wird in der Post-Coronazeit auch wieder tüchtig gereist werden, dauert halt nur noch eine unbestimmte Zeit....:).

LG

onra

 

 

 

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Gelegentlicher Autor
Beiträge: 11
Registriert: 21.03.2015
Konnte denn jemand über CB bereits seine BZR ausüben? Ich bekomme nach wie vor die Meldung:
Fehler: "Für diese Gattung können keine bruchstückhafte Order angenommen werden."

Ich wollte 800 Anteile kaufen. Diese werden mir auch als verfügbar angezeigt.

Oder mache ich was falsch?
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