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Steuerliche Behandlung Aktiensplit (Tesla, Apple)

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
Gelegentlicher Autor
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Registriert: 06.03.2020

Hallo,

 

zwei Fragen zu den anstehenden Aktiensplits:

1. Wie werden diese bei Consors steuerlich behandelt (steuerneutral oder wird Abgeltungssteuer abgezogen und man muss sie sich über die Einkommenssteuererklärung wiederholen?)

2. Wie wird mit Aktienteilen/Bruchstücken (durch Sparplan) umgegangen. Also z.B 1,743 Tesla-Aktien werden dann entsprechend zu 8,715 oder kann/muss man aufstocken auf eine volle Aktienzahl?

 

Vielen dank und Grüße

Frank

 

 

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
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Beiträge: 2092
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Hallo @stocksour ,

...dann ist ja magnummäßig soweit alles klar; mag sowieso lieber Mandel-Split-ter....:).

Liebe Grüße

onra

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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 56
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@stocksour doch, das passt schon. Es stimmt, der Sachverhalt in der Klage war komplizierter und selbst dort folgte und folgt man der Aussage "Keine Kapitalertragssteuer bei spon-offs". 

Und das ist auch bei 1. der Hauptfrage und wird derzeit vermehrt auch im Internet gestellt.

Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass Gericht von den streitenden Parteien gern solche Hinweise auf gleich oder änlich gelagerte Urteile höherer oder gleicher Instanzen zur Kenntnis oder gar zur Urteilsfindung nehmen.
In dem Fall spreche ich aus Erfahrung; Klage Amtsgericht  -> Landgericht, erneut Klage Landgericht -> Oberlandesgericht. 4 Gerichte. Am Oberlandesgericht habe ich dann meinen Anwelt wegen grober Fehler durch einen neuen ersetzt.

Erst am Oberlandesgericht habe ich für alles, was durch mein 1. Anwalt nicht verjährt war, recht bekommen. Salop gesagt "Juristerei ist ein Hobby von mir." Ob BGB, HGB, AO, Arbeitsrecht, ich suche gern nach Lücken oder untermauere Aussagen mit Paragraphen, um den gegenüber zu zeigen, dass er unrecht hat. 

 

Fun fact: ich habe gerade eine Nötigung zur Wochenendarbeit in meinem Postfach. Was mein Arbeitgeber nicht weiss, bei Nötigung ist schon allein der Versuch strafbar. Ich hebe diese Mail also die nächsten 4 Jahre auf. 😄 

 

 

Frank

 

 


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Beiträge: 2092
Registriert: 12.01.2019

Hallo @Roadrunner123 ,

...klagen hin oder her, die Depotbank wird die momentanen Durchführungsrichtlinien des BMF anwenden, die wir nach wie vor nicht genau kennen, es sei denn einer von uns hat die auf der Pfanne. Gehe natürlich von Steuerneutralität aus wie es auch im gevestor.de Link zu lesen ist. Aber 100%ige Anwendungssichheit wird der vollzogene Split mit Einbuchung ins Depot bringen; dann wissen wir genau wie verfahren wurde.....

 

Liebe Grüße

onra

 

 

 

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Hallo @Roadrunner123   Du bringst es, in deinem Post, auf den Punkt.  Dafür mein Like.

 

Du schreibst: [...]Was mich traurig stimmt, dass man bei Consors so etwas nicht weiss. [...]

Sei nicht traurig: Die wissen es nicht, weil sie bei Splits nie aktiv werden mussten.

Ich wundere mich, dass es Aktionäre gibt, die das nicht wissen.

 

Anders als bei einem Split, ist es bei der Zuteilung von Gratisaktien. Da wird CB auch, gegebenenfalls, je nach Rechtslage, aktiv.

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Registriert: 10.12.2014

Consors hat wie viele deutsche Wettbewerber zu solchen Themen keine eigene Kompetenz.

Es wird ausschließlich nach der oft falschen Vorgabe von WM - Daten gehandelt.

Beim Spit der Alphabet Aktien in A und B Aktien habe ich vor Jahren bei einem deutschen Wettbewerber erlebt, wie inkompetet der Laden WM Daten ist.

Auf dem Konto wurde der Splitanteil voll als Gewinn versteuert und mit einer Valuta die Tage vor der Einbuchung der neuen Aktien lag.

Dieser Fehler wurde auch nicht kurzfristig korrigiert, sondern konnte erst Jahre später mit anderen Gewinnen aus Kapitalerträgen verrechnet werden.

Aber vielleicht haben sie ja inzwischen etwas gelernt.

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Hallo @CB_Stephan

 

da nun eine Woche vergangen ist und morgen der Stichtag zum Aktiensplit, wollte ich nachfragen, ob es schon neue Informationen seitens Consorsbank vorliegen.

 

Ich würde gerne auf nummer Sicher gehen, dass der Split steuerneutral behandelt wird und man nicht eine böse Überraschung erlebt 🙂

 

Vielen Dank und Grüße

 

Lukas

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@Lukas_ :

Du möchtest eine verbindliche steuerliche Auskunft.

Diese gibt es nach §  89 Abgabenordnung ausschließlich bei den Finanzbehörden.

 

Zeitlich ist das nicht mehr zu schaffen.

Aber wenn es Dich beruhigt: ich hatte 2017 einen Aktiensplit 1:5, der absolut steuerneutral durchgeführt wurde, d.h.:

Stückzahl verfünffacht, Kurs gefünftelt, Steuer 0.00.-.


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Registriert: 23.05.2018

Werte Community Mitglieder,

Aktiensplits sind steuerfrei. Stocksour und andere haben dies hier schon völlig richtig gepostet und kompetent begründet. Dem ist inhaltlich nichts hinzuzufügen.

In diesem Kontext darf ich darauf hinweisen, dass die Banken tatsächlich nicht die Entscheidungskompetenz haben über die steuerliche Beurteilung von Kapitalmaßnahmen zu entscheiden. Dies geschieht durch Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums.

Was hier offenbar noch vielen Leute im Kopf ist, ist der Spin-off von Alphabet vor ein paar Jahren. Damals wurden den Anlegern eine andere Gattung eingebucht, was damals zunächst als Steuerpflichtig eingestuft wurde und dann lange die Gerichte beschäftigte.

Hier liegt ein Aktiensplit vor. Der ist steuerfrei.

Beste Grüße

CB_Stephan

Community Moderator


Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 20.08.2020

@stocksour @CB_Stephan vielen Dank für die Klarstellung.

Ich weiß das Aktiensplits normalerweiße steuerneutral behandelt werden und das etwaige Außnahmen bei abweichenden Verfahren (andere WKN, SpinOff, etc) nicht von den Banken entschieden werden können. So weit ich weiß kann die Bank allerdings sicherheitshalber die Steuer abführen bis eine Klarstellung seitens BFM vorliegt. Diese kann dann wieder vom Finanzamt zurückgeholt werden, was zum Teil große negative Auswirkungen bei steigenden Kursen mit sich bringen kann.

Die Aussage von @CB_Stephan, dass hier seitens Consorsbank nicht alle Informationen vorliegen, hatte mich verunsichert. 

 

Vielen Dank und Gruß

 

Lukas

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
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Beiträge: 2092
Registriert: 12.01.2019

Hallo @Lukas,

....Verständnisfrage. Warum sollte eine eventuelle Rückerstattung von zu unrecht gezahlten Abgseltungssteuern einen "...zum Teil großen negativen Einfluss bei steigenden Kursen..." haben....????

 

Liebe Grüße

onra

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