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Steuerliche Behandlung Aktiensplit (Tesla, Apple)

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
Gelegentlicher Autor
Beiträge: 6
Registriert: 06.03.2020

Hallo,

 

zwei Fragen zu den anstehenden Aktiensplits:

1. Wie werden diese bei Consors steuerlich behandelt (steuerneutral oder wird Abgeltungssteuer abgezogen und man muss sie sich über die Einkommenssteuererklärung wiederholen?)

2. Wie wird mit Aktienteilen/Bruchstücken (durch Sparplan) umgegangen. Also z.B 1,743 Tesla-Aktien werden dann entsprechend zu 8,715 oder kann/muss man aufstocken auf eine volle Aktienzahl?

 

Vielen dank und Grüße

Frank

 

 

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43 Antworten 43

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Beiträge: 2207
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Hallo @Fraenk_Stone ,

...zu1) steuerneutral

...2) Bruchstücke; I don't know?

Liebe Grüße

onra


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Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

zu 2) behaupte ich:

- kein Aufstocken der Bruchstücke, sondern - overnight - schlichte programmtechnische Multiplikation der im Depot gebuchten Stückzahl, egal, ob ganze Stücke oder Bruchstücke. Der korrekte Geldwert ergibt sich am Folgetag automatisch mit dem entsprechend durch Division (Split) entstandenen neuen Kurs.

 

Jedes andere Vorgehen wäre viel zu tricky, denn:

Was wir als Aktien in unseren Depots zu liegen haben, sind de facto Miteigentumsanteile an der z. B. bei Clearstream "sammelverwahrten" Globalurkunde.

 

Auf vor 2008 gekaufte Apple-Aktien (steuerlicher "Altbestand") muss besonderes Augenmerk gelegt werden. 


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Beiträge: 2207
Registriert: 12.01.2019

Hallo @Fraenk_Stone ,

....@stocksour hat ja schon einiges zu 2)... geschrieben.

Vielleicht hier noch ein bischen verlinkter Lektüre aus dem Forum von @nmh1969...

https://wissen.consorsbank.de/t5/Wertpapierhandel/quot-Weg-damit-quot-oder-Steuern-bei-Abspaltungen-...

 

Liebe Grüße

onra

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
Gelegentlicher Autor
Beiträge: 6
Registriert: 06.03.2020

Vielen Dank für eure Antworten.

Gibt es auch von @Consorsbank eine Aussage dazu?

 

Danke und Grüße

Frank

 

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
Moderator
Beiträge: 471
Registriert: 23.05.2018

Hallo @Fraenk_Stone, hallo @Community

 

vielen Dank für Ihre Beiträge zum Thema "Steuerliche Behandlung Aktiensplit (Tesla, Apple)"

 

Da uns zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht alle Informationen vorliegen, haben wir Ihre Anfrage zur weiteren Klärung an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. 

 

Sobald uns eine Rückmeldung vorliegt, werden wir Sie an dieser Stelle selbstverständlich umgehend informieren. 

 

Vielen Dank und viele Grüße

 

CB_Stephan
Community-Moderator

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
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Registriert: 12.01.2019

Hallo @ all,

....hier noch eine aufgerissene Wundertüte zum Thema "steuerliche Behandlung Aktiensplit..."

Entweder A (Depotbank zieht schon mal ein...:(, dann später über Anlage KAP wieder gerade biegen) oder B (Depotbank lässt die Finger davon und stuft den Vorgang auf steuerneutral).

We will see what is going to go with the tesla split.....

 

https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/tesla-aktie-mit-split-wer-profitiert-was-steuerlich-...

 

Liebe Grüße

onra

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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 56
Registriert: 15.11.2016

Zu 1.: Nein, es wirden keine Abgeltungssteuern.

Das ergibt ja absolut KEINEN Sinn, wenn einfach die Anzahl ver x-facht wird und der Kurs sich durch x teilt. Schliesslich hat man keinen Gewinn realisiert. 

 

Das wurde im übrigen auch vom Finanzgericht München am 30.06.2020 bestätigt, auch wenn derzeit noch eine Revision beim BundesFinanzHof läuft.
Alle Vorinstanzen hatten gleich entschieden.
Klageschrift: Klage 8 K 981/17 
Urteile: 13 K 2119/17 E und 13 K 1762/17 E des Finanzgerichts Düsseldorf

Urteil:  1 K 2295/17 des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz)

 

 

Was mich traurig stimmt, dass man bei Consors so etwas nicht weiss. 
Man will Broker des Jahres 2020 werden und dann fehlt es an solchen Informationen; das

hab ich mit 3 min googlen herausgefunden.

 

Frank
(der im übrigen Apple hält)

 

 


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Beiträge: 2207
Registriert: 12.01.2019

Hallo @Roadrunner123 ,

...wäre schön, wenn seitens der CB was käme. Das mit dem Sinn/Unsinn hat bisher das ein oder andere Finanzgericht beschäftigt und als Sahnehäubchen wird auch hier und da die Revision bis zum BFH zugelassen.

Wie sehen denn die konkreten augenblicklichen Durchführungsbestimmungen seitens des BMF aus und wendet die CB diese an wie bei gevestor.de beschrieben?

https://www.gevestor.de/details/bei-einem-aktiensplit-fallt-keine-abgeltungssteuer-an-632507.html

https://www.n-tv.de/ratgeber/Ein-Aktiensplit-ist-steuerfrei-article21040185.html

Liebe Grüße

onra


Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

Hallo, @onra ,

der weiter oben verlinkte BO-Artikel ist Meinung ohne Ahnung und dient nur zum Klicksammeln.

Der quasi als Experte zugeschaltete WM-Datenservice enthält sich nach eigenem Bekunden auf seiner HP ausdrücklich jeglicher steuerlichen Wertung. In der WM-Leistungsmatrix wird bei Aufspaltung / Split die "Fußstapfentheorie" - aus 1 mach X, sonst ändert sich nix - angewandt, was sich auch mit § 20 Absatz 4a EStG "Kapitalmaßnahmen" deckt.

 

Demnach fasst der Artikel im Gevestor die Sachlage kompetent zusammen.

 

Hallo, @Roadrunner123 ,

die genannte Klage und die Urteile halte ich nicht für passend, weil der dort verhandelte Spin-off Vorgang steuerlich wesentlich komplexer ist (Eigenkapitalwechsel, Rechtsträgerwechsel, Umfirmierung etc.).

 

Aber ich wünsche ich Dir, dass Deine AAPL schon ordentlich abgelagert sind; die Wertsteigerung wird zwar auch geviertelt, dafür ist sie nach dem Split aber 4x im Depot.(das war jetzt nicht so ernst ...)

   

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