abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Schadensersatz durch CB wegen entgangenem Gewinn und noch möglichen Kursverlusten aufgrund eines technischen Problems

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 10
Registriert: 04.11.2020

Ich wollte heute (04.11.2020) um 16:16 Uhr meine BioNTech-Aktien zum Kurs 77,50 € verkaufen. Der Kurs 77,50 € wurde mir als verfügbarer Realtime-Kurs bei Tradegate am Bildschirm meines Handys angezeigt. Mein durchschn. Einstiegskurs für 350 Aktien liegt bei 75,64 €. Ich hätte beim Verkauf bei 77,50 € also 651 € brutto Gewinn realisiert.

 

Der Verkauf hat aber nicht funktioniert, mit der Meldung, dass kein ausreichender Bestand vorhanden sei. Es lagen keine offenen Aufträge vor, die den Bestand blockiert hätten. Mein Anruf (nachweislich um 16:17 Uhr) hat ergeben, dass es ein technisches Problem seitens der Consorsbank speziell zur BioNTech-Aktie gibt (eine Partnerfirma hat Bestände spontan umgebucht etc...) und deshalb über deutsche Börsenplätze aktuell kein Verkauf möglich ist. VIELLEICHT wäre der Verkauf morgen wieder möglich. Im Laufe des Telefonats sank der Kurs in einen nicht mehr profitablen Bereich, auf ca. 76 €.

 

Es wäre noch eine Umbuchung auf einen US-Lagerplatz möglich gewesen, von dort hätte ich (ohne Gebühren) in USD verkaufen können. Aufgrund des nicht mehr profitablen Kurses und des Währungsverlustes war das zu dem Zeitpunkt aber keine Möglichkeit... Ich wollte ja mit Gewinn und nicht mit Verlust verkaufen!

 

Die Verkaufsentscheidung habe ich getroffen, 1. weil es ein sehr spontanes 1-Monats-Hoch bei BioNTech war und 2. wegen der Entwicklungen bei der US-Wahl. Ich wollte heute mit 100 % Cash ins Bett gehen, anstatt alles investiert zu haben, abhängig von Trumps Twitter-Aktivitäten. Bis jetzt (20:05 Uhr) kann ich den Verkauf nicht ausüben. Meine gesamten Ersparnisse der letzten 7 Jahre sind in dieser Aktie, eingefroren. Ich kann also auch nicht (falls ich es möchte) andere Aktien kaufen, und das mit US-Wahl/Corona!!

 

Deshalb meine Fragen:

 

1. Habe ich Aussicht auf Schadensersatz in Höhe des bereits entgangenen Gewinns (651 €) und auf vorgezogene Gutschrift meines eingefrorenen Geldes auf mein Verrechnungskonto? Wann der Verkauf technisch geht, weiß niemand. Bis dahin wäre ich ohne Cash für neue Käufe.

 

2. Falls morgen oder übermorgen, wie von BioNTech explizit angekündigt, die finalen Daten zur Wirksamkeit des Corona-Impfstoffs veröffentlicht werden, wird der Kurs sehr stark steigen oder fallen! Es geht dann evtl. um +/-30%, also mehrere Tausend Euro entgangener Gewinn bzw. Kursverlust ohne dass ich eingreifen kann. Bekomme ich dann Schadensersatz?

 

Ich beobachte die Aktie seit Januar 2020 und habe sie schon mehrmals mit über 10K Gewinn gekauft/verkauft. Damit, dass es ausgerechnet bei der US-Wahl und kurz vor den finalen Impfstoffdaten nicht zu verkaufen ist, habe ich nicht gerechnet! Es kann nicht sein, dass ich als Kunde für den technischen Fehler einer Bank tausende Euro verlieren soll...

0 Likes
24 Antworten 24

Autorität
Beiträge: 1933
Registriert: 31.10.2016

1. Verstehe ich nicht. Wieso ist Geld auf dem Verrechnungskonto eingefroren? Du wolltest doch Aktien verkaufen und konntest das nicht.

 

2. Im ersten Absatz sprichst du von 651 € Gewinn. Dann auf einmal geht es um "tausende Euro", die du verlierst. Was denn nun?

 

3. Gewisse Anwälte freuen sich bestimmt über eine Klage. Macht sie reich. Vorher würde ich aber den kostenlosen Weg über die Bafin wählen. Und die Zahlen überarbeiten.


Gelegentlicher Autor
Beiträge: 10
Registriert: 04.11.2020

Zu 1.:

Das Geld ist in den Aktien eingefroren (die sich nicht verkaufen lassen), nicht im Verrechnungskonto.

Dadurch habe ich jetzt kein Geld für andere Käufe zur Verfügung.

 

Zu 2.:

Die 651 € Gewinn wollte ich machen, bzw. hätte ich bei funktionierender Order gemacht.

Stand jetzt stehen die Aktien stattdessen noch in meinem Depot, ich bin also weiter an die Entwicklungen gebunden. Und diese können wegen den aktuellen News sehr volatil werden. Während meiner Haltedauer war sie auch schon im Bereich -2.000 €.

Damit meine ich, es geht um Tausende.

Wenn sich der Impfstoff der Firma als nicht-wirksam herausstellt, sind es viele Tausende Minus.

Wenn er sich als wirksam herausstellt, sind es viele Tausende im Plus, bei denen ich evtl. wieder nicht verkaufen kann.

 

Ich wollte heute den sicheren Weg mit den 651 € gehen.

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 422
Registriert: 17.02.2017
  • Die Meldung "kein ausreichender Bestand vorhanden" lässt vermuten, dass noch eine nicht ausgeführte (Verkaufs-)Order besteht.
  • Das Handeln, ausgerechnet am US-Wahltag mit einer durchaus volatilen Aktie ... bei gerade mal etwa (vermeintlichem) "Gewinn" von 2% ... abzüglich Ordergebühren. Frustrierte Smiley aber Kleinvieh macht auch Mist.
  • Schadenersatz wegen techn. Probleme? Da müsstest du erstmal nachweisen, dass die Probleme nicht bei dir selbst lagen. Dürfte schwierig werden und wie @Hawkwind schon, völlig richtig feststellte, die möglichen Anwälte werden sich freuen. Obwohl, der Streitwert erscheint gering, das lohnt nicht.
  • Die gesamten Ersparnisse der letzten sieben Jahre in eine Aktie? Kann man so machen, ich würde dringend davon abraten! Wenn's wenigstens eine s. g. "Triple A-Aktie" wäre ...

Aber jeder ist seines Glückes Schmied. Weiterhin viel Erfolg.


Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

Die AGB geben für diesen Vorgang recht wenig her.

 

Aus OEM-Erfahrungen (nach § 381 HGB sind Wertpapiere und Waren gleichgestellt) in einem sehr viel früheren Leben kämen mindestens in Frage:

 

§ 384 HGB > Sorgfaltspflicht des Kommissionärs

§ 281 BGB > Schadenersatzpflicht, Fristsetzung

§ 663 BGB > Anzeigepflicht bei Auftragsablehnung

 

Diese drei §§ garantieren dafür, dass garantiert nichts dabei herauskommt.

 

 


Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 23.08.2020

Hallo,

mir ging es genauso. Ich habe mehrere Male angerufen und immer wurde mir ein technisches Problem wegen Umbuchungen beschrieben. Bei mir war auch kein ausreichender Bestand angezeigt und kein Handel war möglich.

Gibt es denn keine Chance dagegen anzugehen? Ich befürchte auch, dass es zu Verlusten kommen kann, wenn dieses Problem, das angeblich gestern so gut wie gelöst war, weiterbesteht. Ich hoffe ganz stark, dass es heute wieder funktioniert, ich weiß nicht, was man sonst machen kann.

0 Likes

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 10
Registriert: 04.11.2020
Mir wurde ja am Telefon bestätigt, dass das Problem durch die Partnerfirma ausgelöst ist, dass es also ein technisches Problem ist, es waren keine offenen Aufträge da.

Ich weiß, 2% sind nicht viel. Diese Schiene fahr ich aber schon seit April und habe damit bisher über 19.000€ Gewinn angesammelt. Es geht ja gut, WENN ich bei Hochpunkten (sekundenschnell!) verkaufen kann; mit dem was jetzt ist, kann es natürlich sehr schief gehen.

Ich will eigentlich auch nicht vor Gericht mit Anwalt usw., aber wer würde sich in der "echten" Welt 479€ netto aus dem Geldbeutel nehmen lassen? An der Börse ist es vielleicht nicht viel, es wäre aber z.B. eine neue Playstation 5 + ein Spiel dazu
0 Likes

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 10
Registriert: 04.11.2020
Ich habe tatsächlich ein paar sehr eindeutige Gerichtsurteile dazu gefunden:
https://m.focus.de/finanzen/news/wertpapierhandel-streit-um-schaeden_aid_261577.html

"Sekundenschnelle Ausführung.Ist die Grundlage eines Vertrags im Online-/Telefon-Banking die verbindliche Zusage, dass Orders innerhalb von wenigen Sekunden an die Börsen geleitet werden, so haftet das Broker-Unternehmen, wenn die sofortige Durchführung eines Ankaufs von Aktien auf Grund eines vom Broker-Unternehmen zu vertretenden Umstands unmöglich ist und der Kunde einen Schaden in Form eines niedrigeren Börsenkurses erleidet. (LG Nürnberg-Fürth, Az. 14 O 9971/98)"

Also... wenn der Kurs unwiderruflich abstürzt, und es dann um sehr viel Verlust geht, werde ich den Weg gehen. Auch jetzt aktuell kann ich wegen dem Bestandsproblem noch keine Order setzen (Limit vorbörslich plazieren).
0 Likes

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 10
Registriert: 04.11.2020
Also mir hat gerade der Kundenservice aufgelegt ohne was zu sagen. Bei neuem Anruf wird gar nichts gesagt. Behauptet, es müsste funktionieren, tut es aber nicht. Kurs ist wieder bei 77,40€, also ein akzeptabler Verkaufskurs. Habe Screenshots gemacht, rate ich dir auch. enn man Beweise hat, kann man Schadensersatz einklagen.
0 Likes

Autorität
Beiträge: 4639
Registriert: 06.02.2015

@Trader96@habelip 

Warum soll ein Broker bzw eine Bank Schadensersatz zahlen, wenn die Firma die Verwahrstelle der Aktie bzw. des ADRs ändert? Entscheidet sich eine Firma die Lagerstelle zu ändern, hat der Broker keinen Einfluss darauf, wie lange der Vorgang dauert. Solange die Aktien "in transit" sind, können die nicht gehandelt werden. Ich habe gelesen, dass sich die Lagerstelle der ADRs von Biontech geändert hat, habe dazu aber keine offizielle Meldung gefunden. Zusätzlich können die ADR, laut Xetra-Newsboard, wohl ab heute über Xetra gehandelt werden.

 

Antworten