Ich wollte heute (04.11.2020) um 16:16 Uhr meine BioNTech-Aktien zum Kurs 77,50 € verkaufen. Der Kurs 77,50 € wurde mir als verfügbarer Realtime-Kurs bei Tradegate am Bildschirm meines Handys angezeigt. Mein durchschn. Einstiegskurs für 350 Aktien liegt bei 75,64 €. Ich hätte beim Verkauf bei 77,50 € also 651 € brutto Gewinn realisiert.
Der Verkauf hat aber nicht funktioniert, mit der Meldung, dass kein ausreichender Bestand vorhanden sei. Es lagen keine offenen Aufträge vor, die den Bestand blockiert hätten. Mein Anruf (nachweislich um 16:17 Uhr) hat ergeben, dass es ein technisches Problem seitens der Consorsbank speziell zur BioNTech-Aktie gibt (eine Partnerfirma hat Bestände spontan umgebucht etc...) und deshalb über deutsche Börsenplätze aktuell kein Verkauf möglich ist. VIELLEICHT wäre der Verkauf morgen wieder möglich. Im Laufe des Telefonats sank der Kurs in einen nicht mehr profitablen Bereich, auf ca. 76 €.
Es wäre noch eine Umbuchung auf einen US-Lagerplatz möglich gewesen, von dort hätte ich (ohne Gebühren) in USD verkaufen können. Aufgrund des nicht mehr profitablen Kurses und des Währungsverlustes war das zu dem Zeitpunkt aber keine Möglichkeit... Ich wollte ja mit Gewinn und nicht mit Verlust verkaufen!
Die Verkaufsentscheidung habe ich getroffen, 1. weil es ein sehr spontanes 1-Monats-Hoch bei BioNTech war und 2. wegen der Entwicklungen bei der US-Wahl. Ich wollte heute mit 100 % Cash ins Bett gehen, anstatt alles investiert zu haben, abhängig von Trumps Twitter-Aktivitäten. Bis jetzt (20:05 Uhr) kann ich den Verkauf nicht ausüben. Meine gesamten Ersparnisse der letzten 7 Jahre sind in dieser Aktie, eingefroren. Ich kann also auch nicht (falls ich es möchte) andere Aktien kaufen, und das mit US-Wahl/Corona!!
Deshalb meine Fragen:
1. Habe ich Aussicht auf Schadensersatz in Höhe des bereits entgangenen Gewinns (651 €) und auf vorgezogene Gutschrift meines eingefrorenen Geldes auf mein Verrechnungskonto? Wann der Verkauf technisch geht, weiß niemand. Bis dahin wäre ich ohne Cash für neue Käufe.
2. Falls morgen oder übermorgen, wie von BioNTech explizit angekündigt, die finalen Daten zur Wirksamkeit des Corona-Impfstoffs veröffentlicht werden, wird der Kurs sehr stark steigen oder fallen! Es geht dann evtl. um +/-30%, also mehrere Tausend Euro entgangener Gewinn bzw. Kursverlust ohne dass ich eingreifen kann. Bekomme ich dann Schadensersatz?
Ich beobachte die Aktie seit Januar 2020 und habe sie schon mehrmals mit über 10K Gewinn gekauft/verkauft. Damit, dass es ausgerechnet bei der US-Wahl und kurz vor den finalen Impfstoffdaten nicht zu verkaufen ist, habe ich nicht gerechnet! Es kann nicht sein, dass ich als Kunde für den technischen Fehler einer Bank tausende Euro verlieren soll...
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1. Verstehe ich nicht. Wieso ist Geld auf dem Verrechnungskonto eingefroren? Du wolltest doch Aktien verkaufen und konntest das nicht.
2. Im ersten Absatz sprichst du von 651 € Gewinn. Dann auf einmal geht es um "tausende Euro", die du verlierst. Was denn nun?
3. Gewisse Anwälte freuen sich bestimmt über eine Klage. Macht sie reich. Vorher würde ich aber den kostenlosen Weg über die Bafin wählen. Und die Zahlen überarbeiten.
Zu 1.:
Das Geld ist in den Aktien eingefroren (die sich nicht verkaufen lassen), nicht im Verrechnungskonto.
Dadurch habe ich jetzt kein Geld für andere Käufe zur Verfügung.
Zu 2.:
Die 651 € Gewinn wollte ich machen, bzw. hätte ich bei funktionierender Order gemacht.
Stand jetzt stehen die Aktien stattdessen noch in meinem Depot, ich bin also weiter an die Entwicklungen gebunden. Und diese können wegen den aktuellen News sehr volatil werden. Während meiner Haltedauer war sie auch schon im Bereich -2.000 €.
Damit meine ich, es geht um Tausende.
Wenn sich der Impfstoff der Firma als nicht-wirksam herausstellt, sind es viele Tausende Minus.
Wenn er sich als wirksam herausstellt, sind es viele Tausende im Plus, bei denen ich evtl. wieder nicht verkaufen kann.
Ich wollte heute den sicheren Weg mit den 651 € gehen.
Aber jeder ist seines Glückes Schmied. Weiterhin viel Erfolg.
Die AGB geben für diesen Vorgang recht wenig her.
Aus OEM-Erfahrungen (nach § 381 HGB sind Wertpapiere und Waren gleichgestellt) in einem sehr viel früheren Leben kämen mindestens in Frage:
§ 384 HGB > Sorgfaltspflicht des Kommissionärs
§ 281 BGB > Schadenersatzpflicht, Fristsetzung
§ 663 BGB > Anzeigepflicht bei Auftragsablehnung
Diese drei §§ garantieren dafür, dass garantiert nichts dabei herauskommt.
Hallo,
mir ging es genauso. Ich habe mehrere Male angerufen und immer wurde mir ein technisches Problem wegen Umbuchungen beschrieben. Bei mir war auch kein ausreichender Bestand angezeigt und kein Handel war möglich.
Gibt es denn keine Chance dagegen anzugehen? Ich befürchte auch, dass es zu Verlusten kommen kann, wenn dieses Problem, das angeblich gestern so gut wie gelöst war, weiterbesteht. Ich hoffe ganz stark, dass es heute wieder funktioniert, ich weiß nicht, was man sonst machen kann.
Warum soll ein Broker bzw eine Bank Schadensersatz zahlen, wenn die Firma die Verwahrstelle der Aktie bzw. des ADRs ändert? Entscheidet sich eine Firma die Lagerstelle zu ändern, hat der Broker keinen Einfluss darauf, wie lange der Vorgang dauert. Solange die Aktien "in transit" sind, können die nicht gehandelt werden. Ich habe gelesen, dass sich die Lagerstelle der ADRs von Biontech geändert hat, habe dazu aber keine offizielle Meldung gefunden. Zusätzlich können die ADR, laut Xetra-Newsboard, wohl ab heute über Xetra gehandelt werden.