Hallo,
ich benötige einen Rat. Ich habe das Formulat 02.035 der Dänischen Zollbehörde ausgefüllt und an mein Finanzamt gesendet. Das Formular besteht aus einer Seite und es geht nur um die Bestätigung, dass ich in Deutschland lebe. Den Antrag selber wollte ich dann direkt über das Internet stellen.
Jetzt kommt meine Frage: Das FA Korbach-Frankenberg schreibt:
... bitzte den kompletten Antrag auf Rückerstatttung der dänischen Quellensteuer einzureichen, die Exemplare für die dänische Steuerverwaltung und den Gläubiger werden Ihnen zusmamane mit der Bestätigung zurückgeschickt.
...
Damit ich den Antrag stellen kann benötige ich das Fortmular zurück. Aber das bekomme ich erst wenn ich den Antrag einreiche. Das geht aber nur elektronisch? Irgendwie verstehe ich das nicht. Was mache ich falsch?
Gruß
Marko
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Hallo, @HolgerHolger ,
zum "Warmlaufen" kannst Du schon mal diesen Thread von einem, der es auch nicht verstanden hat, lesen. Allgemeines zur Quellensteuer findest Du im Beitrag von @onra verlinkt, Konkretes zur "anrechenbaren Quellensteuer" in meinem.
Wenn Du dann noch Fragen hast, kannst Du sie in diesem oder dem anderen stellen.
Soviel vorab:
Die dänische Quellensteuer beträgt 15% und wird auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet.
"Geangscheng"
Hallo an alle, die beim Thema "Dänische Quellensteuer" Probleme haben:
Ich habe Anträge gestellt zur Rückforderung für die Jahre von 2016-2020, die ich verfolge.
Die Steuerbehörden wurden 2x von mir angeschrieben. Als Antwort hieß es jedes Mal sinngemäß
" Es dauert noch eine Weile". Also, hier ist zunächst einmal Geduld gefragt und davon ziemlich viel.
Übrigens: Ein Leser des "Stuttgarter Aktienbrief" hat kürzlich bestätigt, dass er für 2017 und '18
die Rückvergütung Anfang '22 erhalten hat.
Wer den Antrag zum ersten Mal stellt oder sich sonst hier schwertut, dem empfehle ich
einen bei der DSW erhältlichen Leitfaden zum Ausfüllen zu bestellen.
Man kann den Antrag auch die depotführende Bank machen lassen (sind aber nicht alle dazu bereit), aber
das kann ins Geld gehen. Die Sparkasse Vorderpfalz z.B. nimmt 500,- € pro Antrag. Also i.d.R. besser
selber machen.
Die Wohnsitzbestätigung wird vom Finanzamt Ludwigshafen seit langer Zeit problemlos bestätigt. Das gilt auch
für andere Länder wie Schweiz oder Frankreich. Bei Problemen ist es vllt. hilfreich, mal mit den Leuten zu reden
und den Sachverhalt erläutern.
An Nachweisen lege ich immer Dividendenabrechnung, Kontoauszug mit der Div.gutschrift und den Depotauszug
zum Jahresende bei. Vllt. nicht alles erforderlich, aber schadet nicht.
Was noch verlangt wird, ist die Steueridentifikationsnummer und das Datum der HV, bei der die Ausschüttung beschlossen wurde
(z.B. bei finanzen.net unter HV-Kalender).
Es bedarf auch für jede ausschüttende Gesellschaft einen eigenen Antrag.
Ja, es ist schon etwas mühsam, vor allem wenn ihr für mehrere Jahre gleichzeitig beantragt und noch mehrere dänische Titel
besitzt, die auch noch i.d.R. 2x jährlich ausschütten.
Trotzdem hoffe ich, doch dem einen oder anderen etwas geholfen zu haben.
Hallo , bin neu hier und habe bisher null Erfahrung mit dän. Q Steuer rückholung.
Dafür jede Menge Erfahrung bei der Erstattung CH Steuer - z.B. daß die ESTV behauptet alle Kosten welche in d Schweiz entstehen (im Zusammenhang mit der CHF Erstattung) würden vom schweizer Staat übernommen. Bull**bleep** ! Die Überweisung wird von der ESTV über die SNB und von dort über die UBS per Auslandsüberweisung nach Deutschland geleitet. Dort zieht mir meine Bank 10 Euro wegen NICHT SEPA Überweisung ab. Vorher krallt sich die UBS in der Schweiz sage und schreibe 25 CHF je Überweisung. Für was ? Keine Ahnung ! Und die ESTV behauptet das würde in Deutschland von irgendwem abgezogen !
Jetzt meine Frage : Wo finde ich dieses Formular 02.035 ? Die Dänen machen es einem NOCH SCHWERER als die Schweiz um an sein Geld zu kommen. Danke für Eure Hilfe !
Erklär mir bitte jemand was dieses Formular 02.035 soll. Ich kenne das -so denke ich - aus der Rückerstattung schw. Franken. Auf der Rückseite der FORM 85 wird die Bestätigung des Wohnsitzamtes verlangt. Hat bisher immer ohne Probleme geklappt.
Ich habe auf der dän. Internet Seite der Steuerverwaltung gelesen, daß 02.035 nur ausgefüllt werden muß, wenn KEIN Doppelbesteuerungsabkommen zw. Dänemark und dem jeweiligen Land in dem der Aktien Halter Dividenden Berechtigte wohnt (BRD) besteht. DAS IST ABER DER FALL seit 1995.
Was wundert ist , daß auf der Dän. Website eine Länderübersicht A-Z existiert , wo man alle Länder aufrufen kann mit denen ein solches Abkommen existiert. Deutschland bzw Germany ist nicht enthalten.
So wie ich es sehe bedeutet das ---> MACHT ES DEN AKTIONÄREN SOOOOOO SCHWER ALS MÖGLICH DAMIT DIE UNS IN RUHE LASSEN.
Das richtige Formular ist 02.035A. Du findest es auf dieser Seite der dänischen Steuerverwaltung, NACH dem dänischen Text, zum Download.
"Geangscheng"
Hallo stocksour ,
vielen Dank für Deine Hilfe . Habe das Formular nun down geloaded. Was soll der Hinweis mit der dänischen Unterschrift - braucht man DIE ?? Und über welche mail Adresse muss der ganze "Salat" an die dän. Steuerverwaltung gesendet werden ?
Schon mal danke vorab !
gruss reiner
Das Formular 02.035A ist zwar die " Erklärung der Wohnsitz und Steuerverhältnisse " aber wo (auf diesem Blastt) soll die Bestätigung des FA gemacht werden. Oder ist das nicht gewünscht ?
Ich werde mir die Mühe mit der Rückforderung nicht mehr machen.
Ich habe im Mai 2018 einen Antrag gestellt. Kürzlich bekam ich die Mitteilung, dass sich das um weitere 18 Monate verzögert.
Und ich weiß jetzt wieder, warum ich mich aus diesem Forum weitgehend zurückgezogen habe. Kaum schaut man mal was nach, wird man ausgeloggt. Und das bei einem Zugang, der nur für das Forum gilt.
Hallo zusammen,
für 2019 habe ich wohl das falsche Formular verwendet. Für 2020 habe ich dann das "A" genommen. Mich nervt, dass ich für jeden Antrag ein das Formular neu von meinem Finanzamt stempeln lassen muss. Das ist auch der Grund warum ich 2021 ausgelassen hatte. 15 bzw. 27 Monate später hatte ich nun ein Schreiben aus Dänemark bekommen. Es kann nun weitere 18 Monate dauern.
Ich woltte erst einmal abwarten ob es überhaupt funktioniert, bevor ich mir noch einmal die Arbeit für 2021 und dann 2022 mache.
Warum kann es nicht so einfach wie Frankreich oder USA? Beider helblauen Bank mit den drei Buchstaben musste ich für Frankreich ein Formular einreichen. Das war auch ein Krampf aber ich habe nun 3 Jahre Ruhe.
Hat einer aus dem Forum schon einmal Geld aus Dänemark zurück bekommen?
Gruß
Marko
Hallo , ja das ist die eigentlich ALLES entscheidende Frage an die Community : Hat irgendwer schon eine Rückzahlung von diesen dänischen Geiern bekommen ? Der ganze Rückhol Aufwand läuft unter der Ober Aufschrift: Spart euch eure Zeit - es gibt bei den dänen nichts zu holen ! Kavallerie hat mal ein Politiker gesagt - Steinbrück glaub ich wollte sie in die Schweiz schicken.