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Jahressteuerbescheinigung: Nicht bekannte Erträge ausländischer thesaurierender Investmentfonds

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
Gelegentlicher Autor
  • Community Beobachter
Beiträge: 19
Registriert: 25.10.2017

Hallo, am Ende einer Jahressteuerbescheinigung sind evtl. ausländische thesaurierende Investmentfonds gelistet, für die für dieses Steuerjahr zum Zeitpunkt der Erstellung der Bescheinigung keine/nicht alle Erträge bekannt waren. Falls die Erträge später noch bekannt werden, müssen diese natürlich dennoch in der ESt-Erklärung angegeben werden.

 

1.

Welcher Termin ist dafür relevant, daß ich die zugehörige Gutschrift mit in das betroffene Steuerjahr (z.B. 2016) nehme:

- Erstellungsdatum der zugehörigen Erträgnisgutschriften (Ertragsthesaurierung) ?

- Ex-Tag ?

- Zahl-Tag ?

- Ende des Ausschüttungszeitraums (Geschäftsjahresende irgendwann im Steuerjahr) ?

Ich denke, daß es die letzte Variante ist.

 

2. Was ist, wenn man für ein Wertpapier eine Erträgnisgutschriften (Ertragsthesaurierung) mit Gültigkeit für das betroffene Steuerjahr erhalten hat, aber dieses Wertpapier in der Liste der Jahressteuerbescheinigung gar nicht aufgeführt ist ?

Gilt, daß ich nur die Wertpapiere aus der Liste betrachten muß (dafür ist die Liste ja eigentlich da) oder muß ich auch die Erträgnisgutschrift des zusätzlich "gefundenen" Wertpapiers in der ESt-Erklärung angeben ? (Letzteres hieße ich müßte alle Erträgnisgutschriften durchsehen und die Liste nützt mir nichts.)

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
Moderator
Beiträge: 448
Registriert: 15.10.2015

Hallo @krebs8,

willkommen in der Community und vielen Dank für Ihre, grade zum Jahresende, interessante Anfrage.
Ich habe diese gerne an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. Sobald uns eine Rückmeldung vorliegt, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

Aufgrund der komplexen Anfrage bitte ich um ein wenig Geduld.

Beste Grüße

CB_Petra
Community Moderatorin

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
Gelegentlicher Autor
  • Community Beobachter
Beiträge: 19
Registriert: 25.10.2017

Darf ich hier einmal nachhaken ?

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
Moderator
Beiträge: 608
Registriert: 21.08.2017

Hallo @krebs08,


vielen Dank für Ihre Geduld. Ich entschuldige mich für die lange Wartezeit auf eine Antwort.


Entscheidend ist der EX-Tag, damit die Gutschrift mit in das betroffene Steuerjahr einfließt.


Die in Ihrer zweiten Frage genannte Konstellation, ist den Kollegen nicht bekannt und bisher nicht aufgetreten. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, wäre zu prüfen, warum diese aufgetreten ist. Dazu wenden Sie sich bitte zur weiteren Klärung an unsere Kollegen der telefonischen Kundenbetreuung. Diese erreichen Sie montags bis sonntags von 07:00 Uhr – 22:30 Uhr unter 0911-369-3000. 
Grundsätzlich gilt, es müssen alle Erträge betrachtet werden, egal ob sie in der Liste stehen oder nicht. 


Liebe Grüße


CB_Susan
Community-Moderatorin

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