Interessante Beiträge, leider weiß ich immer noch nicht wo ich es wie eintragen soll. Ich muß aber präzisieren und bei mir genaugenommen 2 Fälle mit KO-Scheinen unterscheiden: Fall A. Ist der Verlust aus dem Verkauf eines Knockout-Optionsscheines in 2017 evtl. einkommensmindernd ? Kauf und Verkauf in 2017, Restwert nach Abzg der Gebühren 0,00 €, keine steuerliche Berücksichtigung. Info auf der Abrechnung der Bank: "Es liegt gemäß Randziffer 59 des BMF-Schreibens vom 09.12.2014 keine Veräußerung nach § 20 Abs. 2 EStG vor, da der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt." Fall B. Ist der Verlust aus dem Verfall eines Knockout-Optionsscheines in 2017 evtl. einkommensmindernd ? Kauf und Verfall in 2017, Restwert 0,61 €, laut Gutschriftsanzeige gibt es einen "Steuerausgleich" zu meinen Gunsten. Nach akt. Rechtsprechung wohl nicht. Auch ist m.W. noch kein Verfahren (BFH Az. VIII R 1/17 oder Az. VIII R 37/15 ?) hierzu entschieden. zu Fall A (Verkauf): Für diese Einzelverluste erscheint ja eben auch nichts in der Steuerbescheinigung. Daher weiß ich nicht, wohin sie einzutragen sind. Ich habe auch noch in einem anderen Forum nachgefragt. Bisher habe ich folgende Ideen für die Zeilen, in die ich es eintragen könnte: 7, 10, 14, 17, 22. Auch wenn das Rechenergebnis evtl. in allen Fällen das gleiche ist, wollte ich es schon richtig eintragen, um nicht irgendwelches Nachhaken auszulösen. In Zeile 7 läßt sich kein negativer Wert eintragen, ich müßte da also den Wert der Steuerbescheinigung korrigieren und begründen. zu Fall B (Verfall): Kann ich in diesen Fällen überhaupt irgendetwas eintragen ? Die Bank hat mir nämlich schon einen Steuerausgleich für einen berechneten "zu versteuernden" negativen Wert zu meinem Gunsten erstattet, dieser war aber jeweils abhängig vom akt. Freistellungsauftrag, Quellensteuertopf und Verlusttopf Sonstige. zu Fall A und B: Ich habe telefonisch beim FA nachgefragt. Die Dame sagte etwas von Kap.erträgen, ich solle eine Aufstellung machen, ansonsten Steuerberater fragen. Von Rechtssicherheit oder nicht war beim Telefonat natürlich keine Rede. Danach habe ich einen Steuerberater angerufen, für ihn war es nicht trivial, er wollte nachlesen und sich (gestern) wieder melden. Über Kosten wurde nicht gesprochen. Unterm Strich: Wo trage ich Fall A und wo Fall B ein ?
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