Hallo, am Ende einer Jahressteuerbescheinigung sind evtl. ausländische thesaurierende Investmentfonds gelistet, für die für dieses Steuerjahr zum Zeitpunkt der Erstellung der Bescheinigung keine/nicht alle Erträge bekannt waren. Falls die Erträge später noch bekannt werden, müssen diese natürlich dennoch in der ESt-Erklärung angegeben werden.
1.
Welcher Termin ist dafür relevant, daß ich die zugehörige Gutschrift mit in das betroffene Steuerjahr (z.B. 2016) nehme:
- Erstellungsdatum der zugehörigen Erträgnisgutschriften (Ertragsthesaurierung) ?
- Ex-Tag ?
- Zahl-Tag ?
- Ende des Ausschüttungszeitraums (Geschäftsjahresende irgendwann im Steuerjahr) ?
Ich denke, daß es die letzte Variante ist.
2. Was ist, wenn man für ein Wertpapier eine Erträgnisgutschriften (Ertragsthesaurierung) mit Gültigkeit für das betroffene Steuerjahr erhalten hat, aber dieses Wertpapier in der Liste der Jahressteuerbescheinigung gar nicht aufgeführt ist ?
Gilt, daß ich nur die Wertpapiere aus der Liste betrachten muß (dafür ist die Liste ja eigentlich da) oder muß ich auch die Erträgnisgutschrift des zusätzlich "gefundenen" Wertpapiers in der ESt-Erklärung angeben ? (Letzteres hieße ich müßte alle Erträgnisgutschriften durchsehen und die Liste nützt mir nichts.)