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Frage: Aktien-Verlustverrechnungstopf

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Hallo, liebe Community.

Ich bin zwar schon lange an der Börse aktiv, habe aber lange Jahre nur angehäuft.

Meine Strategie hat sich jetzt etwas geändert und ich habe eine Frage zum Verrechnungstopf.

 

Im allgemeinen Verrechnungstopf habe ich nun für 2019 nicht verrechnete Gewinne in

mittlerer vierstelliger Höhe.

Nun habe ich auch einen Titel, der ziemlich (30 %) im Minus ist.

Macht es Sinn, diesen zu verkaufen und direkt wieder einzukaufen?

Beim Verkauf müsste es doch Steuern zurückgeben.

Sehe ich das falsch und wie kann man sowas berechnen? 

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
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Sollte es sich bei dem Titel um eine Aktie handeln, dann ist keine Verrechnung mit dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf möglich.

 

Ansonsten kannst Du durch die Realisierung des Verlustes bereits gezahlte Steuern erstatten lassen.

 

Dabei solltest Du auch auf den Sparerpauschbetrag achten. Verlustverrechnung geht vor Freistellung. Es könnte sein, dass durch eine solche Aktion der Sparerpauschbetrag ganz oder teilweise 'verschenkt' wird.

 

 

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Sorry, bei den nicht verrechneten Gewinnen handelt es sich um den Aktien-Verlustverrechnungstopf. 

 

Der Pauschbetrag ist durch Dividenden bereits ausgereizt. 

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In diesem Fall kannst Du die Aktien verkaufen. Da es wohl um einen etwas größeren Betrag geht sollten die Gebühren, die durch Verkauf und Neukauf anfallen nicht ins Gewicht fallen. Wie Consors die Verrechnung durchführt kannst Du hier lesen.

 

Die zu erstattende Steuer wird von dem Betrag berechnet, um den die nicht verrechneten Gewinne sinken..

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@Sigrid_W : Super, danke Dir. 

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„Verlustverrechnung geht vor Freistellung."

Heißt das, man sollte erst den Sparerpauschbetrag ausnutzen und erst dann Verluste anmelden?

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Hallo @Asusu.,

...schau mal unteren Link, da ist alles sehr ausführlich beschrieben.

http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&katid=13&artikelid=341

Grüße

onra

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@onra

Danke, das habe ich gesucht.

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